Forward Zahlerswap: Die Deutungshoheit der Verwaltung bröckelt. Eine endgültige Klärung der Zulässigkeit kann nur durch eine unabhängige Instanz herbeigeführt werden

Dorstener Rathaus, Sitz der Stadtkämmerei und des Bürgermeisters; Foto: Frenzel

Von Helmut Frenzel

19. April 2021. – In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 17. März 2021 hatte die Fraktion Die Grünen vom Bürgermeister mehr Informationen zu dem umstrittenen Derivatgeschäft mit dem Namen Forward Zahlerswap verlangt. Dies geschah mit dem Hinweis, dass das Geschäft 2009 abgeschlossenen wurde und dieses für die neuen Ratsmitglieder der Grünen folglich neu ist. Dazu muss man wissen, dass das Geschäft aktuell einen Drohverlust von 13 Millionen Euro aufweist. Der Verlust ist in die Bilanz eingestellt und mindert das Eigenkapital um diesen Betrag. Nun legte die Verwaltung nach und veröffentlichte eine Ergänzung der Berichtsvorlage, die als Anlage auf der Tagesordnung der HFA-Sitzung eingestellt und im Rats- und Bürgerinformationssystem unter dem Datum der HFA-Sitzung abrufbar ist. Sie enthält auch eine „Rechtliche Einschätzung“. Die darin vorgebrachten Argumente können jedoch nichts daran ändern, dass der Forward Zahlerswap von Beginn an unzulässig war. Weiterlesen

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Luther 1521 in Worms: Um 1581 tauchte der erste lutherische Prediger in Dorsten auf. – Zum ersten evangelischen Gottesdienst wurde 1854 in den Gerichtssaal eingeladen

Luther in Worms, Gemälde von Anton von Werner (1843-1915), Staatsgalerie Stuttgart

Von Wolf Stegemann

Am 3. Januar 1521 verhängte der Papst den Kirchenbann über Martin Luther. Eigentlich hatte die altgläubige Seite damit gerechnet, dass dem Bann unverzüglich die Reichsacht folgte, Reichsfürsten und Stände setzten jedoch ein Verhör Luthers vor dem Reichstag durch, zu dem ihn der Kaiser Karl V. den Mönch unter Zusicherung freien Geleits mit Schreiben vom 6. März nach Worms lud. Vor genau 500 Jahren, am 17. und 18. April 1521, fand das Verhör im Bischofshof statt. Luther weigerte sich zu widerrufen. Tags drauf kündigte der Kaiser die Reichsacht an, die am 8. Mai erlassen wurde (Wormser Edikt). Damit waren seine Schriften verboten. Niemand durfte ihn beherbergen und jedermann sollte ihn an Rom ausliefern. Doch der sächsische Kurfürst versteckte Luther auf der Wartburg, wo dieser das Neue Testament ins Deutsche übersetzte. – Aus Anlass des Verhörs Luthers in Worms läuten am Sonntag (18. April) die Glocken der Martin-Luther-Kirche in Holsterhausen. Weiterlesen

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Die im Ratsinformationssystem zugänglichen Dokumente lassen nur einen Schluss zu: Der Forward Zahlerswap ist ein unzulässiges Spekulationsgeschäft der Stadt

Dorstener Rathaus, Sitz der Stadtkämmerei und des Bürgermeisters; Foto: Frenzel

Von Helmut Frenzel

31. März 2021. – Das Verwirrspiel um den Forward Zahlerswap, hat in den vergangenen Wochen einigen Wirbel verursacht. Dafür gibt es Gründe. Zum einen hat die Stadt mit dem Zinsspekulationsgeschäft einen hohen Schaden von bislang 13 Millionen Euro erlitten. Zum anderen steht der Zweifel im Raum, ob das Geschäft überhaupt zulässig war. Den Anlass dafür hatte Bürgermeister Tobias Stockhoff selbst geliefert. In seine Berichtsvorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. März 2021 hatte er hineingeschrieben, bei dem in 2009 abgeschlossenen Forward Zahlerswap handele es sich nicht um einen Kredit. Das verstanden die wenigen Leser, die sich überhaupt mit dem Fall befassen, als Eingeständnis, dass das verlustträchtige Swap-Geschäft nicht an einen Kredit gebunden ist. Damit hat der Bürgermeister einen kritischen Punkt in die Öffentlichkeit getragen. Die Zulässigkeit des Zinsswaps hängt nämlich an der Frage, ob das Geschäft an einen langfristigen Kredit gebunden ist. Dazu gibt es klare Vorgaben. Im Krediterlass der Landesregierung vom 9. Oktober 2006 heißt es: Weiterlesen

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Dorsten prägte Münzen mit bewusst falschem Silbergehalt, um Geschäfte zu machen, was immer wieder auffiel, bis der Landesherr der Stadt das Münzrecht entzog

Von Wolf Stegemann

4. März 2021. – Es gibt in einer Nachbarstadt von Dorsten im Kreis Recklinghausen einen mittlerweile 84 Jahre alten Münzsammler, der einen regelrechten Schatz zusammengetragen hatte – darunter Münzen aus der Münzstätte Dorsten aus der Zeit von 1275 bis 1680. Als Dorsten 1251 die Stadt­rechte verliehen bekam, blie­ben die Hoheitsrechte, dar­unter das Münzrecht, beim Landesherrn, dem Erzbischof von Köln. Gegen Bezahlung einer Steuer durfte Dorsten Münzen prägen. Sie waren aus Silber und Billon. Billon ist schlechtes Münzmetall mit einem nur 40-prozentigen Silberanteil. Da die Dorstener aus Gewinnsucht viele Jahrhunderte lang Silbermünzen mit vermindertem Silbergehalt herstellten, bekam das Dorstener Geld im Umland einen schlechten Ruf. Da die Stadt Dorsten nicht aufhörte, Geld mit falschem Silberanteil zu prägen und zu veräußern, Strafandrohungen nicht wirkten, wurde der Stadt 1680 das Münzrecht und somit das Geschäft mit Geld endgültig vom Landesherrn entzogen. Weiterlesen

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Müssen sich nur die Bürger an Gesetze halten? Oder gelten die auch für den Stadtkämmerer und den Bürgermeister?

Dorstener Rathaus, Sitz der Stadtkämmerei und des Bürgermeisters; Foto: Frenzel

Kommentar von Helmut Frenzel

23. März 2021. – In der Sitzung des Rates am Mittwoch (24. März) steht die Einbringung des Jahresabschlusses 2019 auf der Tagesordnung. Ja, richtig: der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019. In einer Woche muss der Jahresabschluss für 2020 im Entwurf fertiggestellt sein und jetzt kommt der Stadtkämmerer mit dem Entwurf für 2019 um die Ecke? Genau so ist es. Der Jahresabschluss 2019 ist am 27. Januar 2021 aufgestellt und damit um 10 Monate verspätet. Manch einer wird sagen: Was soll das und wen interessiert das? Und wer so redet hat damit nicht ganz Unrecht. Die Jahresabschlüsse der Stadt Dorsten waren in den letzten Jahren durchweg um Monate verspätet. Und den Rat hat das bisher tatsächlich nicht interessiert, so wie überhaupt die Jahresabschlüsse im Rat äußerst stiefmütterlich behandelt wurden. Der Entwurf wurde regelmäßig ohne Aussprache an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet und, wenn er geprüft zurückkam, ohne Aussprache verabschiedet. Das war’s. Und jetzt soll das alles nicht mehr richtig sein? So ist es. Es war nie richtig. Weiterlesen

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Zoff im Haupt- und Finanzausschuss. Über ein verlustreiches Spekulationsgeschäft wurde heftig gestritten. Die Wahrheitsfindung blieb dabei auf der Strecke

Dorstener Rathaus. Hier wird die Politik gemacht; Foto: H. Frenzel

Kommentar von Helmut Frenzel

18. März 2021. – In der vergangenen Woche erschien auf dieser Seite ein Artikel, der sich mit der Frage befasste, ob das Spekulationsgeschäft der Stadt Dorsten mit dem Namen „Forward Zahlerswap“ überhaupt zulässig war (Link s. u.). Der Zinsswap aus 2009 wird in die Annalen der Stadt eingehen, weil er der Stadt den bisher höchsten Verlust bei einem einzelnen Finanzgeschäft beschert. Er beläuft sich mittlerweile auf 12,9 Millionen Euro, davon alleine 4,1 Millionen im Haushaltsjahr 2020. Das ist schlimm genug. In dem Artikel ging es jedoch um mehr. Er handelt davon, ob das Geschäft überhaupt zulässig war. Der zentrale Punkt dabei ist, ob der Zinsswap mit einem Kredit verknüpft ist oder nicht. Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) in dieser Woche hatte die AfD unter Bezugnahme auf den Artikel in Dorsten-transparent Anträge gestellt, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen sollten. Sie wurden, um es vorwegzunehmen, mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder mit Ausnahme des Antragstellers abgelehnt. Bis es so weit war, ging es ziemlich hoch her. Weiterlesen

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Neuer Millionenverlust bei einem Spekulationsgeschäft. Anders als bisher berichtet soll der Zinsswap nicht an einen Kredit gebunden sein. War das Geschäft überhaupt zulässig?

Dorstener Rathaus. Hier wird die Politik gemacht; Foto: H. Frenzel

Von Helmut Frenzel

11. März 2021. – Alle Jahre wieder erstattet die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) des Rates einen Bericht zum „Kreditportfoliomanagement“ im abgelaufenen Jahr. So auch jetzt wieder. In der Sitzung des Ausschusses in der kommenden Woche steht der „Bericht für 2020“ auf der Tagesordnung. In der Vorlage für den Ausschuss ist allerlei Interessantes zu lesen zur Entwicklung der langfristigen Kredite und der Kassenkredite, auch zu Zinssätzen und den Zinsaufwendungen der Stadt. Schließlich wird über ein Finanzderivat berichtet, das den Namen „Forward Zahlerswap“ trägt und in der Ära Lambert Lütkenhorst (Bürgermeister) und Wolfgang Quallo (Stadtkämmerer) 2009 abgeschlossen wurde. Mit diesem Geschäft sollte ein zukünftiges Risiko durch steigende Zinsen abgesichert werden. Und so funktioniert es: Als Bezugszins wurde ein Zinssatz von 3,15 Prozent und als Bezugszeitraum 2033 bis 2053 vereinbart. Liegt der künftig zu zahlende Zinssatz für einen Kredit höher als der Bezugszins von 3,15 Prozent, so erhält die Stadt die Differenz. Liegt der Zinssatz dagegen niedriger als 3,15 Prozent, so muss die Stadt die Differenz zahlen. Würden die Zinssätze steigen, dann würde die Stadt einen finanziellen Vorteil einfahren. Aber es ist anders gekommen. Die Zinsen sind seit Beginn des Geschäfts gesunken und inzwischen auf einem Niedrigststand angekommen. Auch die für den Bezugszeitraum 2033 bis 2055 erwarteten Zinssätze liegen weit unter dem vereinbarten Bezugszinssatz. Damit droht der Ausgleich der negativen Differenz durch entsprechende Zahlungen der Stadt. Diese müssen schon heute in der Ergebnisrechnung und in der Bilanz der Stadt abgebildet werden. Damit ist man bei der Berichtsvorlage für die bevorstehende HFA-Sitzung angekommen. Dort heißt es: Weiterlesen

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