Hoher Vermögensschaden der Stadt durch spekulative Währungsgeschäfte. Die Verantwortlichen müssen für den Schaden haften

Dorstener Rathaus - Sitz der Verwaltung. Wird hier weiter spekuliert?

Von Helmut Frenzel

23. Oktober 2015. – Wie in DORSTEN-transparent mehrmals berichtet und kommentiert, hat die Stadt Dorsten durch ihre spekulativen Transaktionen mit Krediten in Schweizer Franken Währungsverluste in zweistelliger Millionenhöhe erlitten und ein weiterer Verlust steht in 2015 bevor. Für den  Vermögensschaden müssen die verantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsvorstands haften. Der amtierende Bürgermeister ist verpflichtet, entsprechende juristische Schritte zu ergreifen, um sie in Regress zu nehmen. Das ist auch als Signal an die Bürgerschaft notwendig. Es kann nicht sein, dass jeder kleine Angestellte für eine Verfehlung zur Rechenschaft gezogen wird und die Manager in der Wirtschaft für fehlerhafte Entscheidungen unbegrenzt haftbar gemacht werden, dagegen Pflichtverstöße in der öffentlichen Verwaltung und dadurch verursachte Vermögensschäden dieses Ausmaßes nur mit einem Achselzucken quittiert werden. Die für das Desaster verantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsvorstands der Stadt Dorsten müssen für den Schaden einstehen. Am Ende dieses Artikels findet sich ein Fakten-Check.

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In der privaten Wirtschaft keine Nachsicht bei Pflichtverletzungen

Die aktuellen Medienberichte über den VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte drehen sich hauptsächlich um die Fragen, wer von den Manipulationen wusste und auf welche finanziellen Folgen das Unternehmen sich einstellen muss. Dabei tritt ein Thema in den Hintergrund, das im weiteren Verlauf der Krisenbewältigung noch Aufmerksamkeit erlangen wird. Es geht darum, ob und in welchem Umfang die verantwortlichen Manager in Haftung genommen werden können. Die absehbaren Verluste sind ein sogenannter Vermögensschaden. Die Geschädigten sind die Aktionäre. Aber die müssen das keineswegs einfach so hinnehmen. Die einschlägigen Gesetze verlangen von Managern der obersten Führungsebene eine „ordentliche und gewissenhafte“ Führung der Geschäfte. Bei Pflichtverstößen müssen sie persönlich für die von ihnen verursachten Vermögensschäden haften. Dabei geht es nicht um die Verluste, die durch Fehleinschätzungen im Rahmen des allgemeinen unternehmerischen Handelns und dem damit verbundenen unternehmerischen Risiko entstehen. Um Manager in Haftung nehmen zu können, muss vielmehr immer eine Pflichtverletzung vorliegen, die ursächlich ist für den eingetretenen Vermögensschaden.  Wenn einzelnen Mitgliedern des Vorstandes eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird, muss der Aufsichtsrat sie im Interesse der geschädigten Anteilseigner in Regress nehmen. Andernfalls macht er sich selbst schadenersatzpflichtig.

Bei Pflichtverletzung unbegrenzte Haftung

Es ist heute üblich, dass Unternehmen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für die Mitglieder der obersten Führungsebene abschließen, das sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. Sie haften unbegrenzt. Die Versicherung tritt aber nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme ein. Wenn diese nicht ausreicht, haftet der Manager mit seinem privaten Vermögen. In großen Aktiengesellschaften betragen die Deckungssummen mehrere hundert Millionen Euro. Im Falle von VW könnte das viel zu wenig sein und dann besteht die Möglichkeit, dass die betroffenen Manager ihr Vermögen verlieren.

Der Normalbürger wird diese Haftungsregelung angemessen finden. Wenn ein gewöhnlicher Angestellter durch riskante Fahrweise ein Firmenfahrzeug zu Schrott fährt, muss er für den Schaden einstehen. Wer durch Verstoß gegen seine Pflichten einen Vermögensschaden verursacht, muss dafür Schadenersatz leisten. Das gilt auch für Vorstände und Aufsichtsräte. Besonders die Eigentümer eines Unternehmens werden das richtig finden, denn sie vertrauen den Managern immerhin ihr Unternehmen an. Was ist aber, wenn in einer Kommune durch pflichtwidriges Handeln der Stadtspitze ein Vermögensschaden verursacht wird? Die Geschädigten sind hier die Bürger. Müssen sie, anders als Aktionäre, das hinnehmen oder können sie auch die Verantwortlichen, so wie die Manager in einem Unternehmen, für den Schaden haftbar machen? Die Antwort lautet: auch im öffentlichen Sektor gelten analog die zuvor beschriebenen Regeln. Wenn eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird, die Ursache des entstandenen Vermögensschadens ist, müssen auch hier die verantwortlichen Führungskräfte, das sind im vorliegenden Fall der Bürgermeister und der Stadtkämmerer, haften. Um einen solchen Fall geht es.

Hätte eine „ordentliche“ Geschäftführung Verluste verhindert?

Die Stadt Dorsten hat in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 bei ihren Kreditgeschäften in Schweizer Franken (CHF) in Folge der Aufwertung des Franken Währungsverluste von 18,6 Millionen Euro erlitten. Durch diese Verluste wurde das Eigenkapital der Stadt zusätzlich zu den Verlusten aus laufender Haushaltsführung dezimiert. Der Vermögensschaden ist in den Jahresabschlüssen der Stadt dokumentiert. Damit erledigt sich jegliche Diskussion darüber, ob es einen Vermögensschaden gegeben hat. Die Frage ist: wären die Währungsverluste und damit der Vermögensschaden bei „ordentlicher und gewissenhafter“ Führung der Geschäfte vermeidbar gewesen? Die Beantwortung verlangt eine differenzierte Betrachtung.

Seit 2001 nahm die Stadt zur Finanzierung der Haushaltsdefizite kurzfristige Kredite in Schweizer Franken auf. Die Begründung: das Zinsniveau lag um etwa 1,5 Prozent unter dem vergleichbaren Euro-Zins. Durch die Aufnahme von Krediten in Schweizer Franken wollte die Verwaltung Zinsen für die steil ansteigenden Kassenkredite sparen. Die Verbilligung der Kredite erleichterte es, die Verschuldung zu erhöhen oder ermöglichte sie überhaupt erst. In Fachkreisen galten Kredite in fremder Währung jedoch schon immer als Spekulationsgeschäft. „Sich wegen der Zinsdifferenz in Schweizer Franken zu verschulden, ist ein spekulatives Währungsgeschäft, das große Risikobereitschaft und ein flexibles Portfolio erfordert. Beides trifft auf einen öffentlichen Haushalt nicht zu“, schrieb dazu die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Bis 2008 geringe Risiken

Die Dorstener Verwaltung ließ sich allerdings auf ihrem Weg nicht aufhalten. Zwar waren die günstigen Schweizer Zinssätze nur um den Preis des Währungsrisikos zu haben. Doch die damit möglichen Einsparungen bei den Zinszahlungen und der Handlungsdruck durch die hohen Haushaltsdefizite ließen dieses Risiko in den Hintergrund treten. Sie erhöhte im Zuge der wachsenden Schulden nach und nach den Bestand an CHF-Krediten. Dazu half ein Beschluss des Rates, der es der Verwaltung erlaubte, bis zu 50 Prozent der Kassenkredite in Schweizer Franken aufzunehmen. Und tatsächlich ging, den Schwarzmalern zum Trotz, die Sache gut. Der Schweizer Franken schwankte in den folgenden Jahren in einer moderaten Bandbreite von 1,60 bis 1,50 CHF zu 1 Euro. Das erlaubte es der Verwaltung nicht nur, nennenswerte Zinsersparnisse zu erzielen, sondern auch Kursgewinne bei der Ablösung von CHF-Krediten zu realisieren. Einen Grund für einen Haftungsanspruch gab es nicht, weil es keinen Vermögensschaden gab. Alles im grünen Bereich also – bis Ende 2008. Aber mit der eskalierenden Finanzkrise sollten sich die Rahmenbedingungen für die Kreditgeschäfte in Schweizer Franken grundlegend ändern.

Am 31. Dezember 2008 hatte die Stadt Kredite von 66,7 Millionen Schweizer Franken ( = 44,8 Millionen Euro) in den Büchern. Die Kassenkredite insgesamt betrugen 131,9 Millionen Euro. Von der 50-Prozent-Grenze, die der Rat gesetzt hatte, war man noch 20 Millionen entfernt.

Warnungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss an die Verwaltung

Aber jetzt gab es unübersehbare Hinweise auf steigende Risiken. Die Bandbreite der Kursbewegungen des Schweizer Franken hatte sich seit Anfang 2008 auf 12 Prozent verdoppelt. Zuvor hatte die geringe Schwankungsbreite immer für das Argument herhalten müssen, dass die Franken-Kredite keine Spekulationsgeschäfte seien. Dieses Argument begann sich in Luft aufzulösen. Und es gab Warnungen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 18. Februar 2009, in dem das Schuldenmanagement der Stadt behandelt wurde, gab das Ausschussmitglied Ingo Stoffel zu Protokoll, dass Währungsgeschäfte nach seiner Auffassung mit einem erheblichen Risiko belastet seien, insbesondere wegen der unsicheren Wirtschaftslage im Gefolge der Finanzkrise. Ein Jahr später, am 17. Februar 2010, meldete sich in der HFA-Sitzung das Ausschussmitglied Werner Schroer zu Wort und wies mit Nachdruck auf die Gefahren auf dem Währungsmarkt hin. 2010 dann die Katastrophe: die Stadt erlitt mit ihrem Engagement in Schweizer Franken-Krediten einen Währungsverlust von 13,6 Millionen Euro. In der HFA-Sitzung am 6. April 2011 löste das merkwürdigerweise laut Protokoll keine besondere Aufregung aus. Lediglich das Ausschussmitglied Werner Schroer legte nach und beharrte auf seiner Auffassung, dass das Fremdwährungsgeschäft einen spekulativen Hintergrund habe und das Kursrisiko im Hinblick auf den schwächelnden Euro nicht zu verkennen sei. In dieser Sitzung hatte die Verwaltung beantragt, wegen des „attraktiven Wechselkurses“ das Limit für die Aufnahme von Schweizer Franken- Krediten noch zu erhöhen. Der Ausschuss lehnte ab.

Verwaltung geht nach 2008 volles Risiko

Obwohl das Währungsrisiko seit Ende 2008 nicht mehr zu leugnen war,  und unbeeindruckt von den Warnungen von Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses setzte die Verwaltung ihre Schuldenaufnahme in Schweizer Franken fort. Das zeigt die folgende Übersicht:

Getrieben von den enormen Haushaltsdefiziten erhöhte die Verwaltung Jahr für Jahr ihr Engagement in Schweizer Franken-Krediten. 2009 betrug die Erhöhung 30 Millionen CHF. Im Katastrophenjahr 2010 stockte sie die Kredite um weitere 15 Millionen CHF auf und auch im Folgejahr 2011 nahm sie noch einmal einen Kredit von 13 Millionen CHF auf. 58 Millionen CHF in drei Jahren! Seither hielt sie trotz wachsender Verluste an dem Bestand von 124,7 Millionen CHF bis heute fest. Die seit 2009 aufgenommenen CHF-Krediten führten noch im Jahr ihrer Aufnahme zu Währungsverlusten, die sich in den folgenden Jahren ausnahmslos noch vergrößerten. Die Verwaltung hatte es versäumt, die Kreditgeschäfte durch Kurssicherungsgeschäfte teilweise oder vollständig abzusichern. Kurssicherungsgeschäfte verursachen Kosten; diese hätten den Zinsvorteil gemindert oder gänzlich aufgezehrt. Also hat man es unterlassen und so trafen die Währungsverluste die Stadt in vollem Umfang.

Berichte der Verwaltung belegen Spekulation auf Währungsgewinne

Die Frage stellt sich, ob dieses Vorgehen mit der Pflicht zu einer ordentlichen und gewissenhaften Führung der Geschäfte der Stadt zu vereinbaren ist. Spätestens seit der Lehmann-Pleite 2008 und der darauf folgenden Eurokrise waren die Schweizer Franken-Kredite der Stadt als zweifelsfrei spekulativ einzustufen. Spekulationsgeschäfte durch eine kommunale Verwaltung sind aber weder verantwortbar noch erlaubt. Die Entscheidungsträger der Stadt handeln nicht im eigenen Namen, sondern im Namen und auf Rechnung der Bürger, die im Falle von Spekulationsverlusten dafür haften müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kreditgeschäfte in Schweizer Franken nicht im Rahmen des hoheitlichen Verwaltungshandelns liegen sondern der gewöhnlichen wirtschaftlichen Geschäftsführung zuzurechnen sind. All das erzwingt eine besondere Sorgfalt der Verantwortlichen bei ihren Entscheidungen.

Die Berichtsvorlagen der Verwaltung an den Haupt- und Finanzausschuss des Rates seit 2009 belegen eindeutig, dass sie mit den Schweizer Franken-Krediten auf Wechselkursgewinne spekulierte (siehe Fakten-Check im Anhang). Die Verantwortlichen waren der festen Überzeugung, dass der Schweizer Franken bei einem Kurs von unter 1,50 CHF/EUR überbewertet war und über kurz oder lang wieder abwerten und in die frühere Bandbreite über 1,50 zurückkehren würde. Jeder Kurs darunter erschien ihnen günstig, weil er Kursgewinne versprach. Als der Wechselkurs Ende 2010 entgegen allen Erwartungen auf 1,24 fiel, betrachtete die Verwaltung den Schweizer Franken als „deutlich überbewertet“.  Der Wechselkurs erschien als „günstig“, „attraktiv“ , sogar „überaus attraktiv“ und „extrem günstig“, Kreditaufnahmen zu dem vermeintlich überbewerteten Wechselkurs versprachen mittelfristig umso höhere Währungsgewinne. So kamen die CHF-Kredite zustande, die noch in 2010 und 2011 aufgenommen wurden. Die Verwaltung spekulierte darauf, dass der Wechselkurs alsbald auf über 1,50 zurückkehren würde. Sie ignorierte, dass der Schweizer Franken längst in den Sog der Euro-Schwäche geraten und so den Unberechenbarkeiten des internationalen Devisenmarktes ausgesetzt war. Alle Warnungen vor den wachsenden Risiken schlug sie in den Wind und setzte unbeirrt auf die Abschwächung des Franken und damit einher gehende künftige Währungsgewinne.

Millionenverlust ein „kosmetischer Schatten“ auf der Bilanz?

Aber die erwartete Abwertung des Franken trat nicht ein: nicht 2010, nicht 2011, 2012, 2013 und nicht 2014. Die Verwaltung lag mit ihren Kurserwartungen falsch. Anstelle von Währungsgewinnen stellten sich Jahr für Jahr Verluste ein. Die Verwaltung hatte sich in eine spekulative Fremdwährungspolitik verrannt, die der Stadt bis Ende 2014 einen Vermögensschaden von 18,6 Millionen Euro bescherte. Den Ernst der Lage hatten die Verantwortlichen möglicherweise überhaupt nicht begriffen. In der Berichtsvorlage der Verwaltung zur HFA-Sitzung am 6. April 2011 findet sich zu dem katastrophalen Währungsverlust von 13,6 Millionen Euro in 2010 der folgende geradezu zynische Satz, der eine nicht zu überbietende Geringschätzung des erlittenen Verlustes dokumentiert: „Die Wertberichtigungen werfen allerdings, das ist einzuräumen, einen kosmetischen Schatten auf die städtische Bilanz 2010.“ Kosmetischer Schatten? Das ist schon Realitätsverlust.

Damit nicht genug. Weil alles andere ja das Eingeständnis einer falschen Politik gewesen wäre, legte sich die Verwaltung früh darauf fest, die Schweizer Franken-Kredite erst in Euro zurückzutauschen, wenn der Wechselkurs wieder zum Aufnahmekurs zurückkehrt und folglich am Ende per Saldo ein Verlust gar nicht entsteht. Damit hatte sie sich den Weg für einen rechtzeitigen Ausstieg aus den Schweizer Franken-Krediten im Rahmen einer stop-loss-Strategie unnötigerweise selbst verbaut. An den bis dahin aufgelaufenen bilanziellen Verlusten hätte ein Ausstieg nichts geändert, aber weitere Verluste durch die fortgesetzte Aufwertung des Schweizer Franken und durch  Ausweitung des Kreditbestandes wären so vermieden worden. Das rächte sich, als im Januar 2015 der Schweizer Franken noch einmal sprunghaft aufwertete. Aktuell liegt der Wechselkurs bei 1,08 CHF/EUR, und wenn es dabei bleibt, wird die Stadt im Jahresabschluss 2015 einen erneuten Währungsverlust in zweistelliger Millionenhöhe erleiden. Die insgesamt aufgelaufenen Währungsverluste werden sich dann auf über 30 Millionen Euro summieren. Das ist die Quittung für eine total missglückte Währungsspekulation.

Verlustrisiken leichtfertig ignoriert

Zum Wesen der Spekulation gehört, dass Devisen- und Aktienkurse durch unvorhersehbare Ereignisse Kurssprünge nach oben und nach unten machen können. Beispiele sind die aktuellen Kursentwicklungen bei den Energieversorgern und bei VW, aber gerade auch die Euro-Schwäche im Gefolge der Finanzkrise. Die Verwaltung hat nicht sehen wollen, dass ihre Fremdwährungsgeschäfte neben der Chance auf Währungsgewinne auch das Risiko von Währungsverlusten in sich trugen. Sie hat Mahnungen und Warnungen nicht ernst genommen und die Anzeichen steigender Verlustrisiken verdrängt. Damit hat sie die Grundsätze einer „ordentlichen und gewissenhaften“ Geschäftsführung verletzt, die größte Vorsicht bei Entscheidungen mit Verlustrisiken verlangte.

Die Verwaltung hat sich auf Spekulationen zu Lasten der Bürger eingelassen und damit ihre Pflichten verletzt. Mit den Krediten in Schweizer Franken hat sie allein in den Jahren 2009, 2010 und 2011 einen Vermögensschaden von 17,4 Millionen Euro verschuldet. Bis Ende 2014 erhöhte sich der Währungsverlust und damit der Vermögensschaden noch weiter auf 18,6 Millionen Euro. Für den entstandenen Schaden müssen die Verantwortlichen haften. Die Stadt hat, – das ist bei einem früheren Schadensfall bekannt geworden -, für ihr Führungspersonal der obersten Ebene eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&OVersicherung)  abgeschlossen, die im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme einspringt. Welche Höhe der Vermögensschaden endgültig erreicht, wird gegebenenfalls Gegenstand eines Rechtsstreits sein.

Zinseinsparungen um den Preis von Spekulationsverlusten

Dabei wird ein besonderer Aspekt noch eine entscheidende Rolle spielen. Die D&OVersicherung zahlt nur bei fahrlässigem Handeln. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss die Versicherung nicht einspringen. Ob die Pflichtverletzung, die zu dem Vermögensschaden führte, aber als lediglich fahrlässig einzustufen ist, wird noch zu klären sein. Die Verwaltung war nicht berechtigt, Spekulationsgeschäfte zu tätigen. Sie hätte es unterlassen müssen, wie es die die übergroße Mehrheit der anderen Kommunen getan hat. Dies hätte allerdings eine Begrenzung der Verschuldung  und einen rigiden Sparkurs erzwungen. Doch davon wollte der damalige Bürgermeister nichts wissen (Originalton Lambert Lütkenhorst: „Mit Schulden hat noch niemand eine Wahl verloren.“). Die Verwaltung entschied sich für die Verschuldung und setzte auf die zinsgünstigen Schweizer Franken-Kredite.

Die Verwaltung kann sich zu ihrer Entlastung nicht darauf berufen, dass in den Jahren bis 2008 niemand Anstoß an den Fremdwährungskrediten genommen hat. Die Währungsgeschäfte waren von Beginn an, ex ante –,  spekulativ, nur hat die Verwaltung Glück gehabt und Verluste sind ihr vor 2009 erspart geblieben. Eine Haftung kam nur deswegen nicht in Betracht, weil kein Vermögensschaden entstanden war. Die Verwaltung kann sich auch nicht darauf berufen, dass sie Franken-Kredite nur im Rahmen des vom Rat genehmigten Limits aufgenommen hat. Das Limit ist kein Freibrief; es ändert nichts daran, dass die Verwaltung verpflichtet war, ihre Entscheidungen an dem Gebot der „ordentlichen und gewissenhaften“ Führung der Geschäfte auszurichten. Das schließt Geschäfte aus, bei denen ein Verlust drohen könnte, insbesondere Spekulationsgeschäfte. Ob man unter diesen Umständen von fahrlässigem Handeln der Verwaltung sprechen kann, ist keineswegs sicher. Wenn die juristische Klärung ergeben sollte, dass die Pflichtverletzung als grob fahrlässig oder als Vorsatz einzustufen ist, verlieren die Verantwortlichen den Schutz der D&O-Versicherung und müssen alleine für den entstandenen Schaden aufkommen. Aber dann stellte sich auch die Frage, ob die spekulativen Währungsgeschäfte ein Fall von Untreue sind. Das wäre dann noch ein ganz anderes Szenario.

Der Bürgermeister muss handeln

Um die Interessen der Stadt und ihrer Bürger zu wahren und den finanziellen Schaden im Rahmen des Möglichen zu mindern, ist der Bürgermeister verpflichtet, die Verantwortlichen in Regress nehmen. Tut er es nicht, macht er sich selbst schadenersatzpflichtig. Da der derzeitige Bürgermeister in der fraglichen Zeit selbst Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss war, muss er alles tun, um den Eindruck von Befangenheit in der Sache auszuschließen.

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Der Fakten-Check

In ihrer Berichtsvorlage an den Haupt- und Finanzausschuss vom 24. Februar 2015 bestreitet die Verwaltung, dass sie mit den Schweizer Franken-Krediten spekuliert habe:

Die Stadt hat zu keinem Zeitpunkt Kassenkredite in CHF in Anspruch genommen, um auf den Kurs zu spekulieren!  [Unterstreichung vom Verf. eingefügt]. Für eine Spekulation auf einen Währungskurs ist es unabdingbar, dass er stärkeren Schwankungen unterliegt. Der Kursverlauf des CHF war hierfür bis 2008 denkbar ungeeignet. […] Bei ihrem Engagement ging es der Stadt allein um die Inanspruchnahme des günstigen Zinsniveaus, das gegenüber dem Euro-Raum durchweg um 1,5 % günstiger war.“

Diese Darstellung der Verwaltung (aus 2015!) ist unhaltbar. In welchem Umfang sie sich bei ihren Entscheidungen von spekulativen Erwägungen hat leiten lassen, – jedenfalls nach 2008 -, zeigen die folgenden Auszüge aus ihren Berichtsvorlagen zu den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA), in denen das Schuldenmanagement im jeweiligen Vorjahr behandelt wurde.

Anmerkung: Wenn von Wertberichtigungen die Rede ist, dann ist das gleichbedeutend mit einem bilanziellen Verlust im Jahresabschluss.

Sitzung des HFA am 18. Februar 2009

„[Die Verwaltung] wird sich […] auf die Bereiche konzentrieren, in denen sie bisher erfolgreich war und die auch für die nähere Zukunft erfolgversprechend sind.
Das sind im Wesentlichen:
Kreditaufnahmen in CHF bei attraktiven Wechselkursen. Damit können Einsparungen auf Grund  des niedrigeren Zinsniveaus erzielt werden. Hinzu kommt die Chance der Realisierung von Wechselkursgewinnen bei Ablösung der Kredite zu höheren Wechselkursen…“

Sitzung des HFA am 17. Februar 2010  (Währungsverlust 2009:  0,4 Millionen Euro):

„Mit dem Höhepunkt der Finanzkrise wurde der CHF […] wieder stärker und gewann dadurch an Attraktivität für eine Aufnahme von Liquiditätskrediten. In 2009 wurden deshalb drei CHF-Kredite im Gegenwert von rd. 30 Mio. Euro aufgenommen.“

Sitzung des HFA am 6. April 2011  (Währungsverlust 2010:  13,6 Millionen Euro):

 „Der Wechselkurs des Schweizer Franken (CHF) bewegte sich von Mitte 2007 bis 2008 nahezu immer auf dem Niveau von über 1,60. In Folge der Finanzkrise gab es im September 2008 eine Trendwende; ,die Flucht’ von Anlegern in den CHF setzte ein. Hierdurch sank der Kurs auf rd. 1,50. Auf diesem Niveau bewegte er sich dann in 2009 kontinuierlich. Anfang 2010 setzte dann eine massive Aufwertung des Schweizer Franken ein, die zum Jahreswechsel mit einem Kurs von 1,24 CHF/EUR in einem Allzeithoch gegenüber dem Euro mündete. Seitdem schwächte er sich wieder etwas ab und notiert in den letzten Wochen stabil um 1,29 CHF/EUR. Der Franken ist weiterhin deutlich überbewertet. Insofern rechnen die Marktanalysten mittelfristig wieder mit einer Abschwächung. Erwartet wird er auf 6-Monatssicht bei 1,34 CHF/EUR und auf Sicht von 12 Monaten bei 1,40 CHF/EUR.“

 „ Wie […] erläutert, setzte Anfang 2010 eine starke Aufwertung des Schweizer Franken ein. Das machte eine Aufnahme von Liquiditätskrediten in CHF zunehmend attraktiv. In 2010 wurde deshalb ein weiterer CHF-Kredit im Gegenwert von rd. 10 Mio. € mit einem Wechselkurs von 1,4648 aufgenommen. Für den Kredit von 15 Mio. CHF und einer Laufzeit ….“

 „Der Wechselkurs des Schweizer Franken lag Ende 2010 bei ca. 1,25 EUR/CHF und damit auf einem historischen Tiefststand. Dieser Kurs liegt damit ungünstiger als die Kurse, die bei der Aufnahme der CHF-Kredite galten.
[…]
Zu den Bilanzstichtagen 31.12.2009 und 31.12.2010 sind somit […] Wertberichtigungen in Höhe von rd. 13 Mio. € vorzunehmen, die das Ergebnis negativ belasten.
[…]
Eine Ablösung der Fremdwährungskredite erfolgt erst, wenn der Kurs wieder über dem Aufnahmekurs liegt. Die jetzt wirksam werdenden negativen Wertberichtigungen werden […] zu jedem Bilanzstichtag der aktuellen Wertentwicklung angepasst. Das heißt, dass sich die jetzt zu buchenden Wertberichtigungen bereits in der Bilanz zum 31.12.2011 wieder verringern und das Jahresergebnis 2011 verbessern, wenn der Kurs des CHF, wie erwartet, wieder schwächer wird.
Ein Grund zur Besorgnis besteht somit nicht. Insbesondere besteht kein Anlass, […] auf Kassenkredite in CHF zu verzichten […]. Die Wertberichtigungen werfen allerdings, das ist einzuräumen, einen kosmetischen Schatten auf die städtische Bilanz 2010.“

 „Kreditaufnahmen in CHF sind trotz des überaus attraktiven Wechselkurses z. Z. nicht möglich, da das […] gesetzte Limit von 50 % ausgeschöpft ist. Hiervon würde die Verwaltung nur abweichen, wenn von Seiten des HFA signalisiert wird, dass die Verwaltung diese Kurse nutzen soll, um spätere Kursgewinne zu realisieren. Diese Gewinne können beträchtlich sein. Bei 10 Mio. CHF würde der Kursgewinn bei einem Ankauf für 1,25 […] und einem Verkauf für 1,45 […] rd. 1,1 Mio. € betragen…

Sitzung des HFA am 23. Februar 2012  (Währungsverlust 2011:  3,3 Millionen Euro):

 „Die Finanzkrise in der Europäischen Währungsunion führte […] erneut zu einer ,Flucht’ von Anlegern in den CHF. Es setzte erneut eine deutliche Aufwertung eine, die Ende August in einem Allzeithoch von 1,0298 € endete. Anfang September griff die Schweizerische Nationalbank (SNB) ein und legt im Kampf gegen die anhaltende Stärke des Schweizer Franken einen Mindestkurs von 1,20 pro Euro fest.
[…]
Mit Ausnahme der Umschuldung eines variablen Euro-Kredites in einen CHF-Kredit
[in Höhe von 13 Millionen CHF, d. Verf.] erfolgten trotz des für Neuaufnahmen extrem günstigen Wechselkurses keine weiteren Kreditaufnahmen, da das Limit von 50 % ausgeschöpft ist.
[…]
Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 sind somit […] Wertberichtigungen in Höhe von 2,6 Mio. € vorzunehmen, die das Ergebnis negativ belasten.
[…]
Eine Ablösung der Fremdwährungskredite erfolgt erst, wenn der Kurs über dem Aufnahmekurs liegt.
[…]
Ein Grund zur Besorgnis besteht somit nicht.“

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