Neuer Missbrauchsfall der Dorstener Franziskaner bekannt: Ein 12-Jähriger, missbraucht in den 1960er-Jahren, litt sein Leben lang an einer posttraumatischen Belastungsstörung – 2015 nahm er sich das Leben

Von Wolf Stegemann

24. Juni 2021. – Nachdem vor etwa zwei Jahren in „Dorsten-transparent“ veröffentlicht wurde, dass in den 1960er-Jahren Pater Heribert Griesenbrock einen im Internat des Klosters wohnenden schutzbefohlenen Schüler sexuell missbraucht hatte, ist jetzt ein zweiter besonders tragischer Fall bekanntgeworden. Der „Dorsten-transparent“-Redaktion wurden Namen und Daten der betroffenen Person übermittelt, die wir auf Bitte der Familienangehörigen nicht veröffentlichen. Lediglich die Geschichte. Ein Junge, Jahrgang 1949, wurde als 12-Jähriger im Internat von einem Franziskaner-Geistlichen missbraucht. Wohl erst viel später vertraute er sich seinen Eltern an, die heute nicht mehr leben, und seinen Geschwistern. Der Junge erzählte, dass er missbraucht wurde und welche sexuellen Handlungen er auf Geheiß des Franziskanerpaters vornehmen musste. Den Namen seines geistlichen Missetäters nannte er aber nicht. Wenn er von ihm sprach, dann nannte er ihn nur „das Schwein“. Der Junge, der laut der Schwester ein sehr hübscher Junge war, versuchte immer wieder, seinen sexuellen Missbrauch zu verwinden, was ihm allerdings zeit seines Lebens nicht gelang, wie vielen anderen Opfer auch nicht. Immer wieder musste er als junger Mann wie auch in den weiteren Jahrzehnten, als er schon verheiratet war und eine eigene Familie hatte, wegen seiner posttraumatischen Belastungsstörungen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, wenn die bösen Erinnerungen wieder hochkamen. Zuletzt im Jahr 2015, als er sich 66-jährig durch Erhängen das Leben nahm.
„Dorsten-transparent“ kam über Umwege in den Besitz dieser Informationen. Eine nicht in Dorsten ansässige Schwester des Missbrauchsopfers hatte die Geschichte des weiteren Missbrauchsopfers im Franziskanerinternat (Gerhard Pöttgen), in „Dorsten-transparent“ gelesen. So wurde ihr die tragische Geschichte ihres Bruders wieder gegenwärtig – und  erzählte sie uns dann.

Die durch Missbrauch zerstörte Psyche der Opfer nicht vergessen

Funk- und Printmedien sind aufgrund der Verschleierungspraktiken der katholischen Amtskirche voll von Informationen und Kommentaren, wie die Kirche mit ihren Amtsbrüdern, die Schutzbefohlene missbraucht haben, umging und noch heute umgeht. Doch über die tragischen Lebensschicksale der Opfer ist wenig zu lesen. Die aktuelle Studie der katholischen Kirche hat mehr als 38.000 Personal- und Handakten aus 27 deutschen Diözesen untersucht und ausgewertet. Für den Zeitraum von 1946 bis 2014 zählt die Studie 3677 überwiegend männliche Minderjährige als Opfer sexuellen Missbrauchs, was rechtlich als „Vergehen“ behandelt wird, das moralisch durchaus als Verbrechen eingestuft werden könnte. 1670 Kleriker werden der Taten beschuldigt. Diese bekannten Fälle sind wohl nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Missbräuche. Die Dunkelziffer dürfte diese Zahlen weitaus übertreffen.

Studie 2018: 480 Missbrauchs-Opfer im Bistum Münster

Seit 1946 sollen fast 3700 Kinder und Jugendliche in Deutschland von katholischen Priestern missbraucht worden sein. Das steht in einer Studie, die Ende September 2018 veröffentlicht wurde. Viele Taten geschahen im Bistum Münster, zu dem Dorsten gehört. Die nach Aktenlage festgestellten 480 Missbrauchs-Opfer waren fast nur Jungen im Alter zwischen 4 und 21 Jahren. Ein Bistumssprecher forderte härtere Strafen für die Täter. Außerdem ermutigte er die Opfer, zu erzählen, was ihnen angetan wurde. Nicht alle Missbräuche kamen zur Anzeige und nicht alle Missbrauchsakten wurde geöffnet, weil sie im bischöflichen Geheimarchiv lagern, zu denen die Gutachter keinen Zutritt hatten.

Psychische Folgen von sexuellem Missbrauch bei den Opfern

Missbrauchte Kinder reagieren unterschiedlich auf die Geschehnisse. Das zentrale schädigende Element bei sexuellem Missbrauch, ist die langfristige Verwirrung, der das Kind auf kognitiver, emotionaler und sexueller Ebene ausgesetzt ist. Das Kind ist irritiert, wenn sich die Rolle einer (väterlichen) Autoritätsfigur mit der eines scheinbaren sexuellen Partners vermischt. Die Tatsache, dass der Täter den sexuellen Charakter der Handlungen meist vollständig verleugnet, es also abstreitet, dass überhaupt sexuelle Handlungen stattfanden, nimmt dem Kind die Möglichkeit, die emotional intensiven und verwirrenden Geschehnisse zu begreifen und sinnvoll einzuordnen. Darüber hinaus wird das Opfer in der Regel gezwungen, darüber zu schweigen. Es kann mit niemandem über die Geschehnisse sprechen, fühlt sich hilflos, allein und ist dem Täter schutzlos ausgeliefert. Sexueller Missbrauch setzt ein Kind also nicht nur traumatischen Erfahrungen aus, durch die seine sexuellen Gefühle und Vorstellungen in einer Weise beeinflusst werden, die seinem Entwicklungsstand und der Qualität seinen Beziehungen nicht entsprechen, sondern dieses Kind wird auch in seinem noch gutgläubigen Vertrauen zutiefst erschüttert, wenn es. oft erst Jahre  später,  entdeckt, dass eine Person, zu der es in einer lebenswichtigen Beziehung steht, es missbraucht und verletzt hat. Findet ein solches Kind bei seinem Versuch, sich mitzuteilen. um sich so dem weiteren Missbrauch zu entziehen, zudem in seiner Umwelt kein Gehör und keine Unterstützung – und wird vielleicht sogar bestraft, weil es als Lügner angesehen wird – dann wird die ganze Situation noch verschärft.

Viele Kinder, die missbraucht werden, fühlen sich stigmatisiert

Die meisten Mädchen und Jungen, die sexuell missbraucht wurden, fühlen sich schuldig und wertlos. Sie glauben, etwas Falsches Gemacht zu haben, das dann zum sexuellen Missbrauch geführt hat. Sie glauben weiter, dass sie sich dadurch von anderen Menschen unterscheiden. Sie glauben auch, die einzigen Kinder zu sein, die in sexuelle Handlungen mit Erwachsenen verwickelt wurden. Schwere Schuldgefühle, ein extrem niedriges Selbstwertgefühl und Selbstbestrafungstendenzen sind die Folge. Auch Suchtprobleme (Alkohol und Drogen), Essstörungen sowie Identitätsstörungen (Borderline-Syndrom) treten auf. Das kindliche/jugendliche Erleben von sexuellem Missbrauch durch Erwachsene, die vermeintliche Vertrauenspersonen sind, kann im Erwachsenenalter dieser geschädigten Kinder zu Bindungsunfähigkeit führen. Im Erwachsenenalter bereits geschlossene Beziehungen können, wenn die Schuldgefühle wieder aufkommen, zu einer maximalen Belastung führen, die häufig in einer Trennung endet. Im Erwachsenenalter können auch Prostitution oder ein plötzlich auftretendes, aggressives sexuelles Verhalten gegenüber dem eigenen Partner die Folgen sein. Aber auch das völligeVermeiden von intimen sexuellen Beziehungen wird berichtet. intimensexuellenBeziehungen wird berichtet.

Bochum – Prozess am Landgericht. Prozess-Akten und Gesetzesbücher zum Strafrecht

Dorstener Missbrauchsfälle
angezeigt, dann vor den Gerichten angeklagt und verurteilt

Sexuelle Missbrauchsfälle mit Kindern hat es in Dorsten schon immer gegeben. In Familien, in Schule, in Vereinen, im Bekanntenkreis. Aber erst seit einigen Jahren werden die Fälle von den Familien, den Kirchen und den Schulbehörden nicht mehr oder kaum noch unter den Teppich gekehrt, sondern sie werden öffentlich gemacht, die Täter angeklagt und verurteilt. Es ist erschreckend festzustellen, dass in den allermeisten Fällen sexueller Missbrauch an Kindern nicht von Fremden begangen wird, sondern in den Familien selbst, vom Vater oder Stiefvater, und von Personen, denen die Kinder anvertraut sind, wie Lehrer oder Geistliche. Deshalb scheint es wichtig, über Missbrauchsfälle ausführlich zu berichten und so den Sinn für mehr Wachsamkeit zu wecken.

Rechtslage: Sexueller Missbrauch bezeichnet eine unter Strafe gestellte sexuelle Handlung an Menschen. In der Sozialwissenschaft wird der Begriff oft auf Handlungen ausgedehnt, die nicht strafbar sind, aber moralisch verurteilt werden. Psychologisch wird als Missbrauch verstanden, wenn eine Handlung das Opfer in seiner sexuellen Integrität verletzt und ihm psychischen Schaden zufügt. Die Ebenen juristischer, sittenmoralischer und psychologischer Bewertung müssen dabei nicht zwangsläufig übereinstimmen, sondern können sich im Einzelfall auch widersprechen. In der sozialwissenschaftlichen Literatur, in Bereichen der Arbeit mit den Opfern, auch bezüglich Therapien sowie in psychologischen Zusammenhängen wird auch die Bezeichnung sexuelle Gewalt oder konkreter sexualisierte Gewalt benutzt. Der Begriff sexualisiert soll meinen, dass Gewaltaspekte nicht ihren Ursprung in der Sexualität haben, jedoch hier mittels sexueller Handlungen zum Ausdruck gebracht werden. Sexueller Missbrauch wird in Deutschland als schwerwiegendes Verbrechen angesehen, das gilt insbesondere für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB.

Im Namen des Volkes ergingen folgende Urteile:

Ein 27-jähriger Mann aus Wulfen-Barkenberg wurde im August 2019 vom Essener Landgericht wegen mehrmaligen sexuellen Missbrauchs eines Nachbarjungen zu sechs Jahren Haft verurteilt.
In Haft kam ein 23-jähriger Dorstener aus Holsterhausen, weil er die achtjährige Tochter eines Bekannten sexuell bedrängt haben soll.
Ein Dorstener Arzt wurde im März 2019 vom Landgericht Essen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem musste er 10.000 Euro an die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen. Der 48-Jährige hatte sich im Sommer 2015 mehrfach mit dem gerade erst 14 Jahre alt gewordenen Sohn eines Freundes mehrfach zu sexuellen Handlungen getroffen.
Wegen sexuellen Missbrauchs seiner elfjährigen Enkelin wurde ein 62-jähriger Hervester im September 2018 vom Essener Landgericht zu einer Haftstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sich der einsichtige Angeklagte  einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
Ein 41-jähriger Dorstener wurde im Dezember 2018 wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen vom Dorstener Schöffengericht zu anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war ein guter Freund der in Bottrop lebenden Familie, ging bei der alleinerziehenden Mutter und ihren beiden Töchtern ein und aus.
Ein vorbestrafter Kinderschänder aus Hervest ist nach einer erneuten Serie von Missbrauchstaten im März 2018 vom Essener Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte unter anderem gestanden, sich an einem neunjährigen Nachbarsjungen vergangen zu haben.
Ein Erzieher aus Hervest-Dorsten wurde vom Essener Landgericht im März 2018 trotzt vehementer Unschuldsbeteuerungen zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Laut Urteil hatte sich der angeklagte Erzieher als Leiter einer Dorstener Wohngruppe an einem 16-jährigen Schützling vergangen – mehrmals in seinem Zimmer, einmal am Rande eines Pfadfinderlagers in Telgte/Münsterland.
Ein arbeitsloser Computerfachmann aus Dorsten wurde im Oktober 2013 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vom Landgericht Essen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zur Therapie vergleichsweise mild verurteilt worden. Das Opfer war seine damals vier- bis fünfjährige Tochter.
Die 3. Kammer des Landgerichts Bochum verurteilte im September 2012 einen 44-jährigen Herner, der als Sozialarbeiter beim Verband der Evangelischen Kirchengemeinden Dorsten seit Jahren als Deeskalationstrainer in Schulen und als Leiter des Kinder- und Jugendzentrums Rottmannshof in Wulfen-Barkenberg als Koordinator für den Grundschul-Ganztagsbetrieb tätig war Zwischen 2001 und 2010 soll er sich elf Mal seine anfangs erst sechs Jahre alten Tochter sexuell  missbraucht haben. Mindestens vier Mal soll es zu Vergewaltigungen gekommen sein.
Freispruch für Stiefvater. Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Essen hatte sich im Februar 2012 ein 40-jähriger Dorstener zu verantworten, der am 1993 seine achtjährige Stieftochter sexuell missbraucht hatte. Er tat dies stets dann, wenn seine Ehefrau die Wohnung verlassen hatte. Sechs Jahre später vertraute sich das Kind seiner Mutter an. Allerdings wurde ihm nicht geglaubt, so dass das missbrauchte Mädchen aus Angst sagte, es habe gelogen. Als sich das Mädchen allerdings dem Stiefvater endgültig verweigerte, missbrauchte dieser zwischen 1998 und 2006 die anfangs sechsjährige Nichte seiner Frau, wenn sie zu Besuch kam. Als sie sich 2009 ihrer Mutter offenbarte, wurde sie als Lügnerin hingestellt, da ja auch deren Kusine dies behauptet, dann aber den Missbrauchsvorwurf als Lüge zugegeben hatte. Vor Gericht meldete sich die Stieftochter zu Wort, dass sie nicht gelogen habe. Gemeinsam blieben beide Mädchen bei ihren Vorwürfen. Nach Vertagung der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft. Das Gericht sprach ihn allerdings frei, weil sich in der Hauptverhandlung zu viele Ungereimtheiten und zeitliche Ungenauigkeiten in den Vorwürfen ergeben hätten.
Unter dem Verdacht des Missbrauchs seiner Tochter und seinen beiden Jungen, wurde ein 47-jähriger kaufmännischer Angestellter im April 2012 verhaftet. Als seine Tochter elf Jahre alt war, wurde sie von einem 22-jährigen Sex-Gangster brutal missbraucht (acht Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung). Darunter litt das Kind eine lange Zeit.
Stiefvater im Mai 2012 zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Ferien in Kroatien 2006 nutzte ein 39-jähriger Mann aus, seine damals zwölfjährige Stieftochter zu begrapschen, während seine Familie einen Ausflug machte und seine erkrankte Stieftochter mit ihm im Hotel verblieben war.
Stieftöchter missbraucht. 2012 verurteilte das Essener Landgericht einen vorbestraften 60-jährigen Kinderschänder zu zwei Jahren Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Rentner, ein ehemaliger Bergmann, hatte in seiner Wohnung zwölf Jahre zuvor begonnen, seine damals neunjährige Stieftochter zu begrapschen. Das Gericht konnte ihm sechs Fälle eindeutigen sexuellen Missbrauchs des Kindes nachweisen.
Im September 2011 hatte sich ein Sexualstraftäter aus dem Raum Wuppertal bei Vereinen im Fußballkreis Recklinghausen als Jugendtrainer beworben. Beim BVH Dorsten absolvierte er sogar schon im September ein Probetraining bei der C-Jugend. Sportleiter wurden allerdings misstrauisch, erfuhren, dass der Probetrainer ein der Polizei bekannter Sexualstraftäter war, und informierten alle Vereine des Fußballkreises. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Verdächtige bereits einen 14-jährigen Spieler des BVH-Dorsten mit Verlockungen, Mannschaftskapitän zu werden und neue Trikots aussuchen zu dürfen, auf eine Fahrt mit nach Hannover genommen.
Ein 40 Jahre alter Dorstener hatte sich im Juli 2010 vor dem Landgericht Essen zu verantworten, weil er Anfang 2008 auf die damals 11-jährige Stieftochter verübt hatte und in der Nacht vom 28. auf den 29. März 2010 versucht hatte, die nunmehr 13-Jährige zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dabei wehrte sich das Mädchen mit einem Brotmesser, wobei beide an der Hand bzw. Arm verletzt wurden.
Im Juni 2010 wurde ein 52-jähriger Familienvater aus Dorsten vom Essener Landgericht wegen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt, da er sich jahrelang an seiner leiblichen Tochter sexuell vergriffen hatte. Zu Beginn des Missbrauchs war das Kind acht Jahre alt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und seine Tochter als „gute Schauspielerin“ bezeichnet.
Nach einer Zechtour hatte der 49-jähriger Manfred P. im Frühjahr 2009 ein siebenjähriges Mädchen sexuell missbraucht, das er mit einem süßen Boxerwelpen in seine Wohnung lockte. Die Tat wurde entdeckt, weil der Stiefsohn des Täters ins Zimmer kam. Vor dem Essener Landgericht bekam der 49-Jährige dafür eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, da der Täter geständig war und zur Tatzeit 2,8 Promille Alkohol im Blut hatte. Daraufhin demonstrierten rund 100 Menschen auf der Straße gegen das milde Urteil.
2009 stand ein 22-jähriger Mann aus Dorsten-Holsterhausen vor dem Landgericht Essen, weil er sich an zwei Tagen auf offener Straße an jeweils neunjährigen Mädchen vergangen hatte. Bereits 2004 und 2007 stand er wegen gleicher Delikte vor Gericht und wurde damals zu einem Jahr bzw. zwei Jahren Gefängnis, jeweils zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt.
Das Landgericht Duisburg verurteilte 2007 einen einschlägig vorbestraften Musiklehrer am Gymnasium Petrinum zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Er hatte sich an Schülerinnen sexuell vergangen. Die Schulbehörde war in diesem Fall ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
Wegen Kindsmissbrauch in 15 Fällen hatte sich ein 21-jähriger Student aus Dorsten am 24. Juni 1997 vor dem Landgericht Essen zu verantworten. Er wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Ein 45-jähriger Dorstener stand im November 1994 vor dem Schöffengericht, um sich wegen zehnfachen sexuellen Missbrauchs seines elfjährigen Patenkindes in den Jahren 1991 und 1993 zu verantworten. Er missbrauchte das Kind, das er mit Geldgeschenken überhäufte, in seiner Wohnung immer dann, wenn es bei seinem Patenonkel zu Besuch war. Der Familienvater verdankt eine glimpfliche Gefängnisstrafe in Höhe von 18 Monaten und einer Geldbuße von 4.000 DM an den Kinderschutzbund seinem Geständnis und der gezeigten Reue.
1962 missbrauchte der Franziskanerpater und Petrinum-Lehrer Heribert Griesenbrock einen elfjährigen Jungen sexuell, der im Internat der Franziskaner wohnte und Schüler des Gymnasiums war. Erst 2012 brachte das damalige Missbrauchsopfer die Vorfälle an die Öffentlichkeit.
Fünfjährige von Nonnen missbraucht. Die Fürsorge brachte das Emmelkämper Kind Hedwig H.-B 1949 nach Coesfeld zu katholischen Nonnen, den „Schwestern der göttlichen Vorsehung“ in das Kinderheim Kloster Marienburg, dem heutigen Haus Hall. Dort wurde die inzwischen fünfjährige Hedwig gedemütigt, misshandelt und missbraucht.
Zu acht Jahren Zuchthaus verurteilte 1941 das Essener Gericht den Dorstener Kaplan Kompa, der sich sexuell an Minderjährigen vergangen hatte. Er brauchte die Strafe allerdings nicht absitzen.
1935 verurteilte die Große Essener Strafkammer in einem Propaganda-Prozess mehrere Angehörige der Ordensgemeinschaft „Barmherzige Brüder von Montabaur“, die in Holsterhausen die Krankenanstalten für Schwachsinnige und Epileptiker „Maria Lindenhof“ betrieben. Fünfzehn Brüder wurden wegen sexuellen Missbrauchs an hilflosen männlichen Schutzbefohlenen angeklagt, fünf von ihnen freigesprochen und die anderen zu Zuchthaus- bzw. Gefängnisstrafen verurteilt. Das Reichsgericht Leipzig hob die Urteile auf und verwies die Berufungsverhandlung zurück nach Essen. Bis auf zwei Fälle blieb es 1937 bei den Strafen.
Ein 44-jähriger Kaplan von St. Agatha hatte sich 1934 an Messknaben sexuell vergangen. Er wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und vorzeitig entlassen.
Mitte September 1900 wurde in einer Dorstener Gastwirtschaft ein achtjähriges Mädchen vergewaltigt. Die Mutter verprügelte daraufhin den Vergewaltiger, der im allgemeinen Durcheinander unerkannt entkommen konnte.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Siehe auch: Von der Kirche anerkannter Missbrauch auch im Franziskaner-Internat – Anschuldigung eines Schülers gegen Pater Heribert Griesenbrock (†) – 4000 Euro Schadensersatz (Essay)
Weitere Artikel zum Thema Missbrauch in Dorsten sind im www.dorsten-lexikon.de zu lesen; Stichwort Missbrauch.

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Quellen: „Der Spiegel“ vom 15. März 2001. – Stefan Wette „Prozesse: Nach außen harmlos“ in WAZ vom 6. Juni 2009. – M. Engelberg/D. Imöhl „Nur Bewährung für miesen Sex-Nachbarn…“ in „Bild“ vom 6. Juni 2009. – D. Winkelkotte „Bewährungsstrafe für Kinderschänder – Dorstener demonstrieren gegen mildes Urteil“ in „Bild“ vom 29. Juni 2009. – Stefan Wette „22-Jähriger für viele Jahre weggesperrt“ in WAZ vom 9. Juli 2009. – „Die Welt“ vom 16. Juni 2010. – Hannelore Croly „Recht und Gerechtigkeit“ in „Die Welt“ (Leitartikel) vom 15. Februar 2011. – Wikipedia, Online-Enzyklopädie. – Stefan Wette „Erneut vor Landgericht – Sexualtäter soll Opferfamilie bedroht haben“ in WAZ vom 16. November 2011. – Stefan Wette „40-Jährigem wird Missbrauch der Stieftochter vorgeworfen“ in WAZ vom 17. Februar 2012. – Ina Retkowitz  „Stiefvater muss sich wegen sexuellen Missbrauchs verantworten“ in der WAZ vom 22. März 2012. – Claudia Engel „Pädagoge in U-Haft: Anklage wegen Missbrauchs der Stieftochter erhoben“ in DZ vom 20 April 2012. – Werner von Braunschweig „Geständnis abgelegt – Bewährungsstrafe für Vater nach Missbrauch der eigenen Kinder“ in WAZ vom 9. Juli 2012. – DZ vom 23. Oktober 2013 „Tochter missbraucht: Sexualstraftäter kommt mit Bewährung davon.“ – Jörn Hartwich in DZ vom 24. November 2017. – Michael Klein in DZ vom 18. Dez. 2018. – Werner von Braunschweig in DZ vom 8. März 2019.  –  Jörn Hartwich in DZ vom 26. März und 22.April 2019. Literatur: Dirk Hartwich/Wolf Stegemann „Dorsten unterm Hakenkreuz – Kirche zwischen Anpassung und Widerstand“, Dorsten 1984.
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