15. November 2019. – Jedes Jahr prangern der Bund der Steuerzahler und der Bundesrechnungshof in ihrem Berichten die verschwenderischen Ausgaben von Verwaltungen und Politik an, schlichtweg der Bürokratie. Das war früher so und ist heute noch so. Die damalige Dorstener Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bonner Bundesverteidigungsministerium, Agnes Hürland-Büning (1926-2009; Foto), die mit ihrer Heimatstadt Dorsten stets verbunden blieb, berichtete in einer Presseerklärung vom November 1982, dass es in der Bürokratie auch Fälle gibt, in der Verwaltungen mit Geld gut umgehen. Dabei schilderte sie augenzwinkernd einen Fall aus Dorsten. Sie schrieb:
„Da sage noch jemand, unsere Bürokratie sei verschwenderisch, oder könne nicht mit Geld umgehen. Diese Fabel ist ein für alle Male widerlegt. Schwarz auf weiß. Mit einem Schreiben des Arbeitsamtes. Mit eben diesem nämlich wird einer arbeitslosen Dorstenerin amtlicherseits mitgeteilt, dass ihr eine wöchentliche Arbeitslosenhilfe bewilligt worden sei. Dies natürlich nicht ohne Prüfung des Anspruchs. Und dazu gehöre nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein gegenüber dem Vater gegebenenfalls zu stellender Unterhaltsanspruch. Die Prüfung sei erfolgt, schreibt das Arbeitsamt an die Dorstenerin und fährt wörtlich fort: ,Nach meinen Feststellungen kann Ihr Vater ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts zu Ihrem Lebensunterhalt mit einem Betrag von wöchentlich 0,13 DM beitragen. Dieser Betrag ist auf Ihre Arbeitslosenhilfe anzurechnen!’
Um der Empfängerin des Schreibens“ so Agnes Hürland-Büning in ihrer Presseinformation weiter, „allzu große mathematische Berechnungen zu ersparen, teilt ihr das Arbeitsamt auch gleich den neuen monatlichen Betrag mit: Statt 261,87 DM konnte die Dorstenerin jetzt mit 261,35 DM rechnen, da der Vater die 0,13 DM seiner Tochter als wöchentliche Arbeitslosenhilfe zusteuern muss.
Diese ihrerseits ist es gewohnt, zu rechnen und es bleibt ihr nicht verborgen, dass allein das Porto der Benachrichtigung den Einsparungsbetrag des Arbeitsamtes von 0,13 DM für einen Zeitraum von über sechs Wochen aufzehrt. Addiert man die entstandenen Kosten für die gewissenhafte Berechnung der gekürzten Unterhaltsleistungen und die entsprechende Benachrichtigung hinzu, müsste die Empfängerin sicherlich einige Jahre arbeitslos bleiben, um die Arbeitsverwaltung in den Genuss der errechneten Einsparung zu bringen. Wie sie allerdings glaubhaft versichert, hat sie vor, rücksichtslos und so schnell wie möglich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.“
Soweit die Schilderung der CDU-Bundestagsabgeordneten Agnes Hürland-Büning in ihrer sicherlich nicht allzu ernst gemeinten Presseinformation – offensichtlich nur an die beiden Dorstener Zeitungen geschickt. Fazit: Auch über Bürokratie kann man schmunzeln.