Von Wolf Stegemann
17. November 2019. – Dorstens Partnerstadt Hainichen macht derzeit Schlagzeilen. Deren Bürgermeister Dieter Greysinger lehnte sich bei übergeordneten Stellen der Politik und Justiz auf, weil die zuständige Staatsanwaltschaft einen 30-jährigen vorbestraften Marokkaner, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, und der jetzt versuchte hatte, eine Frau zu vergewaltigen, wieder auf freien Fuß setzte.
Was war geschehen? Eine 19-jährige Frau wurde am 21. September abends in einer Hainichener Parkanlage Opfer eines sexuellen Übergriffs. Als die Frau um Hilfe schrie, ließ der Täter von seiner vermutlichen Vergewaltigung ab und flüchtete. Die Polizei konnte den Täter nach einer Fahndung in der Nähe des Tatorts festnehmen. Die junge Frau wurde mit Biss- und Kratzwunden ins örtliche Krankenhaus gebracht. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft musste die Polizei in Hainichen den mutmaßlichen Täter, einen 30-jährigen Marokkaner, der in einem Asylheim wohnte, wieder entlassen. Gegenüber der BILD-Zeitung sagte der Bürgermeister: „Der Mann war vorbestraft, hatte erst drei Wochen vorher einen anderen Mann mit einem Messer bedroht. Aber der Staatsanwalt sagte was von ,keine Fluchtgefahr, keine Verdunkelungsgefahr, keine Wiederholungsgefahr’“. Das machte den Hainichener Bürgermeister, seit 15 Jahren im Amt, fassungslos. Er machte Druck auf höherer Ebene. Schon zwei Tage später wurde der Marokkaner wieder verhaftet und in Untersuchungshaft gebracht, wo er heute noch sitzt. Begründung: Im Zuge weiterer Ermittlungen habe sich ein „dringender Tatverdacht wegen eines schwerwiegenderen Tatvorwurfes“ ergeben. Vorgeworfen wird dem 30-Jährigen sexuelle Nötigung mit Gewaltanwendung und Drohung sowie Körperverletzung. Zudem bestehe Fluchtgefahr, so eine Staatsanwältin. Zudem handele sich bei dem 30-Jährigen um einen „Mehrfachtäter“. Zu diesem bisher nicht offiziell bestätigten Vorwurf erklärte ein Polizeisprecher auf Nachfrage der „Freien Presse“, dass der Polizei bekannt sei, dass der Tatverdächtige „bereits mit diversen Straftaten in den polizeilichen Informations- und Auskunftssystemen erfasst ist“.
Der sexuelle Übergriff im Hainichener Park wurde zum Politikum. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) erklärte auf Anfrage der AfD im sächsischen Landtag, was es mit dem Marokkaner asylrechtlich auf sich hat. Dieser sei 2015 eingereist und habe einen Asylantrag gestellt, der 2016 abgelehnt, der Asylbewerber daraufhin aber nicht abgeschoben wurde. Dazu Hainichens Bürgermeister Greysinger der ansonsten vor einer pauschalen Verurteilung von Asylsuchenden warnt: „Wer unser Gastrecht missbraucht, muss schnellstens unser Land verlassen.“ Im Falle des Marokkaners wird das so schnell nicht gehen, wie Minister Wöller mitteilte. Dazu habe die Chemnitzer Staatsanwaltschaft aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen den Mann ihr Einvernehmen nicht erteilt.
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