Von Helmut Frenzel
15. April 2016. – Unser kürzlich auf dieser Seite erschienener Artikel zur Frage, ob bei den Millionenverlusten der Stadt durch Spekulationsgeschäfte auch Untreue im Spiel ist, ist auf sehr großes Interesse gestoßen, nicht nur in Dorsten sondern auch überregional. (Link zum Artikel siehe unten). Die Diskussionen in den sozialen Medien bestätigen unsere Einschätzung, dass kaum jemand das Ausmaß der Verluste zuvor kannte. Entsprechend heftig waren die Reaktionen bis hin zur Empörung. Das rief Bürgermeister Tobias Stockhoff auf den Plan. Er hielt dagegen und schrieb in einem Beitrag, die Stadt informiere „seit Jahren einmal jährlich öffentlich“ über die fraglichen Geschäfte, und er fügte den Link zur bevorstehenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bei. Dort findet wer sich die Mühe macht, und das sind erfahrungsgemäß die Wenigsten, mit weiteren Clicks die aktuelle Berichtsvorlage der Verwaltung zu den Spekulationsgeschäften. Ist damit der Inhalt der Vorlage öffentlich gemacht? Und werden diejenigen, die die Vorlage lesen, den Inhalt verstehen?
Die Wahrscheinlichkeit ist gering und das ist nicht der Fehler der interessierten Bürger. Genau so gut könnte man Menschen, die sich für die Gesetze des freien Falls interessieren, sagen: geht in die Stadtbibliothek, leiht euch das Handbuch der Physik aus und lest nach, was dort dazu steht. Dann wisst Ihr Bescheid. Und mit diesem Hinweis kann man dann reinen Gewissens behaupten, die Gesetze des freien Falls seien ja wohl jedermann bekannt. So einfach ist das. So stellt sich der Bürgermeister vor, wie Transparenz zu wichtigen Sachverhalten der Kommunalpolitik hergestellt wird. Aber hat er eigentlich selbst verstanden, was in der Berichtsvorlage steht?
Neuer Tiefschlag für haftenden Bürger – weitere 2,5 Millionen Euro verloren
Denn diese Berichtsvorlage hat es in sich. Sie enthält eine Hammer-Neuigkeit: die Verwaltung hat für den „kündbaren Forward Zahler-Swap“ im Haushaltsjahr 2014 (!) die Rückstellungen für drohende Verluste um 2,5 Millionen auf 4,5 Millionen Euro erhöhen müssen. Diese Information wird am Ende der Berichtsvorlage gegeben, sie besteht aus einer Tabelle, aus der man sich die entscheidende Neuigkeit selbst heraussuchen muss. Im Begleittext wird sie mit keinem Wort erwähnt. Es ist ein Musterbeispiel für Verschleierung. Im jährlichen Bericht der Verwaltung von März 2015, der sich mit den Transaktionen im Haushaltsjahr 2014 beschäftigt und eigentlich den Verlust hätte darstellen müssen, steht davon keine Silbe.
Ein erklärender Text zu den Zahlen wäre auch aus einem anderen Grund dringend nötig gewesen. Denn die Vorlage enthält eine weitere Neuigkeit. Wir von Dorsten-transparent hatten mehrere Anfragen zu Einzelheiten der Swap-Geschäfte an die Verwaltung gestellt. Da wir davon ausgingen, dass der „Forward Zahler-Swap“ in Zusammenhang mit einem Kredit steht, stellten wir dazu Fragen und erhielten von der Pressestelle am 11. Januar zur Antwort: „Es gibt, da es sich nicht um einen Kredit handelt, keine laufenden Zinszahlungen.“ Daraus folgerten wir, dass es weder einen Kredit gibt noch einen solchen geben wird. Umso größer die Überraschung: In der Berichtsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss heißt es jetzt: „Die Stadt hat sich verpflichtet, im Jahre 2033 einen Kredit zu bereits in 2009 festgelegten Konditionen aufzunehmen“ (S. 5 der Berichtsvorlage vom 40/16 vom 4. April 2016). Das bedeutet: die Stadt hat sich in 2009 verpflichtet, in 2033 einen Kredit über 25 Millionen Euro aufzunehmen mit einer Laufzeit bis 2053, und dazu einen Zinsswap mit der gleichen Laufzeit abgeschlossen. Niemand weiß, ob der Kredit in 2033 überhaupt benötigt wird. Die ganze Transaktion stellt für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko dar. Dieses Geschäft ist, wir wiederholen uns, zutiefst unmoralisch. Wie die Verwaltung ein solches Geschäft abschließen konnte, ist ein Rätsel. In den sozialen Netzwerken schrieb Stockhoff, wer nach dem Staatsanwalt rufe, solle doch wenigstens sagen, gegen welches Gesetz man verstoßen habe. Fällt ihm dazu noch immer keine Antwort ein?
Verlust bei „Euro-Swissy“ erhöht sich auf über drei Millionen Euro
Der Mangel an Transparenz findet sich auch bei dem zweiten Swap-Geschäft der Stadt wieder, dem „Euro-Swissy“, einem Währungsswap. Die Wertberichtigungen, die sich Ende 2013 auf 2,1 Millionen Euro beliefen, erhöhten sich 2015 um 1,15 Millionen auf nunmehr 3,25 Millionen Euro (Wertberichtigung = Verlust). Der Kredit wird in der Berichtsvorlage, anders als in den Vorjahren, nicht mehr als Derivat geführt sondern als gewöhnlicher Schweizer Franken-Kredit. Das mag damit zusammenhängen, dass der zugrunde liegende Kredit von 7,1 Millionen Euro demnächst zurückgezahlt werden muss, weil das Ende der Laufzeit erreicht ist. Der Rückzahlungsbetrag wird sich dann auf 10,4 Millionen Euro summieren. Er wird der erste seit 2009 sein, bei dem der Buchverlust realisiert wird. Auch davon steht in der Berichtsvorlage der Verwaltung kein Wort. Es bleibt dabei: Bürgermeister, Rat und Verwaltung lassen keine Gelegenheit aus, die Fakten nach Kräften zu verschleiern. Und so werden wir vom Bürgermeister weiterhin hören: nein, es hat keine Spekulation gegeben und auch keine Untreue. Alles bestens.
Immer sind andere schuld
Der Bürgermeister fährt noch anderes Geschütz auf. Dafür, dass die Verwaltung immer nach Recht und Gesetz gehandelt habe, gebe es „zwei klare Belege“. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe „damals“ – wann war das eigentlich? – Städte und Gemeinden explizit ermuntert, Fremdwährungskredite aufzunehmen, um Zinsen zu sparen. Die Kommunalaufsicht sei von Beginn an informiert gewesen und habe die Aufnahme der Fremdwährungskredite nicht beanstandet. Darf man das so verstehen: Wenn ein Wirtschaftsprüfer den Finanzchef eines hochverschuldeten Unternehmens zur Entlastung der Verlustsituation ermuntert, zinsgünstige Kredite in einer fremden Währung aufzunehmen, und in der Folge hohe Währungsverluste und damit Vermögensschäden entstehen, dann trifft den Finanzchef kein Verschulden, weil er ja nur dem Rat eines Dritten gefolgt ist? Das ist ein Lacher. In den Zivilgerichtsverfahren zu den Derivat-Geschäften haben die Gerichte festgestellt, dass die zweifelhaften Geschäfte eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung getätigt wurden. Für ihre Handlungen tragen die zuständigen Personen in den Kommunen alleine die Verantwortung.
Im Übrigen werden die Gemeindeprüfungsanstalt und die Kommunalaufsicht natürlich jede Mitverantwortung mit eben diesem Argument zurückweisen. Allerdings darf man schon fragen, warum die Gemeindeprüfungsanstalt und die Kommunalaufsicht nicht eingeschritten sind. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, seit dem Beginn des Schuldenexzesses darauf hinzuwirken, dass die Stadt Dorsten ihren Haushalt ausgleicht, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt, und weitere Verschuldung vermeidet anstatt die Haushaltsfehlbeträge durch zinsgünstige Kredite in fremder Währung zu finanzieren. Wenn Gemeindeprüfungsanstalt und Kommunalaufsicht das nicht getan haben sollten, wäre das ein politischer Skandal.
Über die Rechte des Bürgers, gegen Missstände vorzugehen
Einen letzten Punkt in den Reaktionen des Bürgermeisters wollen wir aufgreifen. Er schreibt: Wenn jemand meint, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde, hätte er doch „alle Möglichkeiten …“. Welche Möglichkeiten das sind, würden wir gerne genauer wissen. Wir von Dorsten-transparent haben nämlich Erfahrungen mit diesen vermeintlichen Möglichkeiten. Anfang 2015 haben wir einen Brief an die Kreisverwaltung geschrieben – sie ist zuständig für die Kommunalaufsicht – und haben darum gebeten zu prüfen, ob das Informationsverhalten des Stadtkämmerers in Bezug auf den Mega-Währungsverlust 2010 mit der Pflicht zur Wahrheit vereinbar war. Die Antwort erhielten wir von Bürgermeister Tobias Stockhoff: das Schreiben sei ihm von der Kreisverwaltung zuständigkeitshalber zur Beantwortung übermittelt worden. Das spätere Ergebnis der Prüfung lautete erwartungsgemäß: ein Fehlverhalten des Kämmerers ist nicht feststellbar. Daraufhin haben wir einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt gestellt. Auf 11 Seiten wurde vorgetragen und im Einzelnen mit Dokumenten belegt, dass die Verluste mit Schweizer Franken-Kredite systematisch verschleiert wurden, und es wurde beantragt, die Unterrichtung des Rates (und damit der Öffentlichkeit) gemäß Gemeindeordnung nachzuholen. Daraufhin erstellte die Verwaltung eine Beschlussvorlage für den Rat, unterschrieben von Bürgermeister Tobias Stockhoff, in der alle Vorwürfe zurückgewiesen werden. Der Rat lehnte daraufhin den Antrag in seiner Sitzung am 16. September 2015 ab. Einstimmig. Und ohne die im Antrag vorgetragenen Begründungen zu widerlegen.
Daraufhin haben wir uns über weitergehende Rechte der Intervention bei einem Fachanwalt informiert. Das Ergebnis: es gibt keine Rechte des Bürgers. Der Rat alleine kann eine Untersuchung von zweifelhaften Vorkommnissen einleiten. Wenn das Machtkartell zusammenhält und das ablehnt, geschieht eben nichts. Auch Fehlverhalten bleibt dann ungesühnt. Es ist eine legale Form der Selbstjustiz. Der Beschuldigte entscheidet, ob er sich fehlerhaft oder gar schuldhaft verhalten hat. Der Bürger hat keine rechtliche Handhabe, die Untersuchung einer Angelegenheit am Rat vorbei zu erzwingen.
Mittel der letzten Wahl: der Ruf nach dem Staatsanwalt
Es bleibt deswegen nur diese eine Option: Wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, kann eine Untersuchung nur im Weg der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erreicht werden. Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren kann auch der Rat nicht verhindern.
Noch immer sind die spekulativen Transaktionen der Verwaltung nicht vollständig aufgeklärt. Es bliebe noch Manches zu sagen. Über die Verluste bei den Schweizer Franken-Krediten, die jetzt 30 Millionen betragen. Über die beiden noch laufenden Swap-Geschäfte, deren Verluste sich jetzt auf nahezu 8 Millionen summieren. Über die Verluste aus den Derivat-Geschäften vor 2010, da geht es nicht nur um die der Stadt Dorsten sondern auch um die von WinDor. Über die Frage, ob die Verwaltung die Risiken ihrer Transaktionen dem Haupt- und Finanzausschuss wahrheitsgemäß berichtet hat. Über die von der Verwaltung immer wieder zur Rechtfertigung vorgebrachten Zinsersparnisse, die die Verwaltung sich im Rahmen des Möglichen schön gerechnet hat, indem sie alles, was die behaupteten Millionenersparnisse minderte, einfach ausgeblendete. Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden. Deswegen ist eine unabhängige Untersuchung unbedingt erforderlich. Ohne sie wird es ein Ende der Auseinandersetzungen über die Spekulationsgeschäfte nicht geben.
Wenn die Stadt Dorsten und insbesondere unserer Bürgermeister Herr Stockhoff keinerlei Fehlverhalten erkennen, dann sollten Sie sich nicht gegen eine unabhänige Untersuchung der Finanzgeschäfte wehren.
Aber das was derzeit unser Bürgermeister an Aussagen trifft, läst ein stutzig werden. Viellleicht sollte er buße tun und einfach zurücktreten. So wäre der Weg für eine Untersuchung und einen neuen hoffentlich parteilosen Bürgermeister frei.
Es wäre besser, wenn diese verfilzte Verwaltung abgesetzt und per Bürgerbeschluss Dorsten dem Kreis Borken zugewiesen würde. Ansonsten sähen wir Nordlichter es schon sehr lange sehr gern, wenn wir als Großgemeinde Lembeck/Rhade der Gemeinde Raesfeld zugeordnet würden. Nur weg aus dieser schrecklichen Stadt, die den Bürger weder ernst nimmt noch sich ihm verpflichtet fühlt. Aber Weltmeister im “Schuld-von-sich-weisen” ist!