Hexen-Rehabilitations-Projekt: Den unschuldigen Opfern eines gnadenlosen Verfolgungswahns die Würde zurückgeben – auch in Dorsten?

Hexenverennung, dargestellt in der Ortschronik von Derneburg (Harz) von 1555

Von Wolf Stegemann

In verschiedenen Städten und Gemeinden Deutschlands haben Menschen Gedenktafeln oder Gedenksteine für die Opfer der Hexenprozesse angeregt und bei den Stadträten beantragt, die Opfer der Hexenprozesse zu rehabilitieren – nicht juristisch, sondern aus moralisch-ethischen Gründen. Auch in Dorsten und in der Herrlichkeit hat es Hexenprozesse, Hexenfolter und Hexenverbrennungen gegeben.  

Der Historiker Gerhard Schormann schätzt die Zahl der Opfer in Europa auf 200.000 bis 500.000 (belegt sind 100.000) und spricht von der „größten nicht kriegsbedingten Massenvernichtung nach den Judenverfolgungen“. Als Ursachen werden in der neueren Forschung die soziale Notlage und Verelendung der Bevölkerung angegeben. Auch für das Münsterland lässt sich dieser Zusammenhang herstellen. Eine endgültige Klärung des Phänomens „Hexenverfolgung“ gibt es bis heute allerdings nicht. Nicht überall in dem in kleine Territorien zersplitterten Reich wurden vermeintliche Hexen mit gleicher Intensität verfolgt. Dr. Alfred Bruns, Landsesarchivdirektor Münster:

„Um ihr Leiden nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, ist es wichtig, einzelne Schicksale in Erinnerung zu rufen. Bis heute hat es für die Hingerichteten der Hexenprozesse keine öffentliche Rehabilitation gegeben. Statt weiter als Hexe oder Hexenmeister zu gelten, sollten die Opfer rehabilitiert, religiöse Schuld von ihnen genommen und ihre Christenehre wiederhergestellt werden. Die unschuldigen Opfer eines gnadenlosen Systems verdienen auch nach bald 350 Jahren unsere Achtung, jeder Name ein ehrenvolles Andenken. Darin liegt die Verpflichtung, sich der Gefahren totalitärer Systeme bewusst zu werden und die Würde jedes Menschen zu verteidigen.“

Durch öffentliche Aufmerksamkeit rehabilitieren

Hinrichtung, zeitgen. Darstellung 1587

In Unna hat sich schon vor vielen Jahren ein Arbeitskreis gebildet, der die Rehabilitation der so genannten Hexen vorantreibt. Verantwortlich dafür zeichnet Hartmut Hegeler:

„An den meisten Orten sind die Leiden der als Hexen angeklagten Frauen, Männer und Kinder in Vergessenheit geraten. Nur in wenigen Ortschaften, wo Hexen verfolgt wurden, wird an das Schicksal der unschuldig hingerichteten Menschen erinnert. An diesen Gedenkstellen wird ihr Schicksal aus dem Dunkel der Vergangenheit herausgeholt und dem Vergessen entrissen, um Anstöße zu geben für ein Engagement gegen Gewalt in unserer Zeit. Die Hingerichteten werden durch öffentliche Aufmerksamkeit rehabilitiert und ihnen die geraubte Würde zurückgegeben, um für das Gespräch mit der heutigen Generation konkrete Möglichkeiten der Erinnerung zu schaffen. Hier sollte zugleich allen Opfern der Gewalt ein ehrendes Gedenken gesetzt werden. Die Auseinandersetzung mit dem Schicksal verfolgter Menschen kann den Blick schärfen für das Leiden unschuldiger Menschen heutzutage in aller Welt. Folter ist bis heute in vielen Ländern der Welt ein menschenverachtendes Instrument der Unterdrückung. Damals wie heute werden in Notzeiten Sündenböcke gesucht und gefunden.“

Willkommenes Mittel der Untertanen-Disziplinierung

Das Fürstbistum Münster, zu dem die Herrlichkeit Lembeck gehörte, gab sich auf Grund der persönlichen Einstellung des Fürstbischofs zur Hexen-Verfolgung zurückhaltender und gehörte daher zu den verfolgungsärmeren Gebieten. Denn der Fürstbischof entschied nicht als Vertreter der Kirche, sondern als weltlicher Landesherr über die Prozesse, die in die Zuständigkeit der weltlichen Gerichte fielen. Allerdings sahen alle Landesherren in den Hexenprozessen ein willkommenes Mittel der Disziplinierung ihrer Untertanen. Als hexenfürchtig und prozesswillig waren im Fürstbistum Münster vor allem die Bischöfe Ernst von Bayern (1582 bis 1612) und Ferdinand von Bayern (1612 bis 1659). In ihre Regierungszeit fallen die meisten Hexenprozesse im Münsterland.

Dorstener „Hexenturm“ weist auf die Geschichte zurück

"Hexentürmchen" am Ostwall

Auf  Dorstener Fotografien von vor 1945 ist noch der im Volksmund üblich gewesene „Hexenturm“ erkennbar. Denn auch in Dorsten wurden Frauen als Hexen verbrannt. 1514 ließ der Vestische Amtmann Graf von Schaumburg eine „Hexe“ aufgreifen, der vorgeworfen wurde, den kalten Winter jenes Jahres verursacht zu haben. Die 1580er-Jahre brachten dann die ersten Hinrichtungen größeren Umfangs. Annähernd 50 Männer und Frauen mussten den Scheiterhaufen besteigen. Aus Dorsten, Polsum, Marl, Datteln, Waltrop und Bossendorf karrte der Scharfrichter, Meister Arndt, die zum Tode Verurteilten zum Richtplatz bei Horneburg. Von 1588 bis 1590 war die Horneburg bei Herten Sitz des Vestischen Kriminalgerichts und des Gefängnisses.

Im Dorstener Gefängnis auch gefoltert

Ende September 1589 wurde die der Zauberei bezichtigte und durch „peinliche Befragung überführte“ Dorstenerin Elsa Kielß dort hingerichtet. Kurz vorher bezichtigte sie auf der Folterbank noch eine weitere Dorstenerin, genannt die Stockmannsche, der Hexerei. Sie fand in Recklinghausen den Tod. Während die Delinquenten noch in Dorsten im Gefängnis saßen, besuchte sie der Scharfrichter, der zugleich auch Folterer war, mehrmals, um sie „peinlich“ zu befragen.

Hexer Steldermann floh nach Haltern

Einmal musste der Recklinghäuser Scharfrichter nach Haltern reiten. Ein Dorstener, der wegen Zauberei gefolterte und angeklagte Hermann Steldermann, stellte sich im Dorstener Gefängnis tot und konnte aus dem kölnischen Dorsten entkommen. Er flüchtete auf münstersches Gebiet und verkroch sich in Haltern in einen Strohhaufen. 14 Soldaten und Stadtdiener spürten ihn dort auf und setzten ihn fest. Meister Arndt ritt hin, um den Ausreißer an Ort und Stelle hinzurichten. Doch die Regierung des Stiftes Münster versagte die Genehmigung. Steldermann war gerettet. Vermutlich ließ man ihn frei, denn Jahre danach hatte er nachweislich noch gelebt. Der Scharfrichter zog unverrichteter Dinge wieder ab; nicht ohne vorher für drei Taler gegessen zu haben.

Aufsehen erregender Prozess gegen die Witwe des früheren Bürgermeisters

Dorstener Stadtrichter und Hexenjäger Vincenz Rensing

Aus dem Jahre 1581 ist ein Dorstener Hexenprozess gegen zwei Personen aus einem Schriftwechsel zwischen dem Dorstener Richter Heinrich Horst und dem Herrn von Westerholt zu Lembeck bekannt, in dem der Dorstener Richter um Rat bat, denn die beiden hätten trotz Folter kein Geständnis abgelegt. Weiteres ist allerdings nicht bekannt. Zu neuerlichen Hexenprozessen kam es in Dorsten 1588, darunter die viel Aufsehen erregende Verhandlung gegen Margarete Burich. In weiteren Hexenprozessen verurteilte der Stadtrichter Vincenz Rensing (der spätere Vestische Statthalter) in Dorsten Catarin (Trine) Erkennschwick (1588), Sophie Rive, Anna Rakens, Magd der Bürgermeisterwitwe Margarethe Burich, (1588) und Barbara von Lembeckh (1588) zum Feuertod, die dann der Vestische Statthalter zum Schwerttod begnadigte. Weiter zum Tode Verurteilte waren noch Noele Molners, 24. April 1589 hingerichtet, Prozessort Recklinghausen, Herkunftsort Polsum (Marl).

Friedrich von Spee: Der Hexenwahn war eine „christliche Seuche“

Als der Hexenwahn um 1600 seinen schaurigen Höhepunkt erreichte, weitete sich die „christliche Seuche“, wie sie der Gegner der Hexenprozesse und Jesuit Friedrich von Spee nannte, wieder verstärkt in Dorsten aus. Johann von Molenbroich, dem man neben Hexerei auch Verrat zu Gunsten der Truchsessischen (lutherischen) Partei vorwarf, wurde zum Tod durch Vierteilen verurteilt. Auch kamen die Frauen Alßken Gerstkens und Anna Gotisch als Hexen auf die Folterbank, die dann zugaben, vom Teufel im „lipdahl“ (Lippetal) einen Lindenzweig bekommen und auf dem Platz vor dem Meierschen Haus getanzt zu haben.

Engell Leppers starb nach einem Jahr im Gefängnis.

"Hexen-Sabbat" von Hans Baldung Griem, 1458

In der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts ergriff das Westmünsterland eine allgemeine Hexenhysterie. Oft gingen den Hexenverdächtigungen Beleidigungsklagen voraus. 1607 erließ der Landesherr für das Erzstift Köln, das mit dem Hochstift Münster in Personalunion regiert wurde, eine Hexenordnung und Ferdinand von Bayern betrieb in starkem Maße die Gegenreformation auch mit Hexenprozessen. Der Dreißigjährige Krieg schuf ein ideales Klima für verstärkte Verfolgungen, bis sich 1650 der neu gewählte Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen gegen Wasserprobe, Wahrsagerei und Hexenglauben wandte, so dass die Hexenhysterie im Münsterland langsam abklang.

Hexenprozesse in der Herrlichkeit – Gerichtsstube im Schloss

1563/65 fanden in der Herrlichkeit die ersten Hexenprozesse in der Gerichtsstube des Schlosses Lembeck statt. 1589 waren Kerstin Herschinck und Norle Vierhoff angeklagt, die miteinander in Streit geraten waren, weil die eine die andere als „Tovenersche“ (Verrückte) beschimpfte. Daraufhin hat die eine die andere als Hexe bezichtigt mit der Folge, dass beide angeklagt wurden und unter der Folter gestanden, Bauern und Vieh verhext zu haben. Ankläger war Wilhelm von Dahlhuisen, Richter Johann Kratzmacher, der die beiden Frauen zum Feuertod verurteilte und zum Schwerttod begnadigte. 1590 wurde Anna Keiters als Hexe zum Tode verurteilt.

Zeitgenössische Darstellung der Wasserprobe

Wasserprobe im „Hexenkolk“, in Gräben, Bächen und Gräften

Die Wasserprobe war ein aus heidnisch-frühchristlicher Rechtssprechung wieder aufgelebtes Gottesurteil. Wasser galt im Mittelalter als Sinnbild der Reinheit (wie Feuer auch). Die Wasserprobe fand in der Gräfte von Schloss Lembeck statt, vermutlich an der Stelle, die heute noch „Hexenkolk“ heißt, wo sich in der Nähe von Haus Natteforth aus dem Abflussgraben der Schlossgräfte zum Wienbecker Mühlenteich eine Wasserstelle bildete. Den Angeklagten wurden die linke Hand an den rechten Fuß und die rechte Hand an den linken Fuß gebunden und von einem Scharfrichter auf das „Wasser gesetzt“. Die Opfer hatten eine Sicherungsleine um die Taille, damit der Scharfrichter sie wieder ins Boot ziehen konnte. Oft wurde manipuliert, indem am kurz gehalten Strick die Angeklagte gar nicht untergehen konnte und somit als Hexe überführt war. Am Ufer standen die Gerichtsherren mit Protokollführer. Versank die gefesselte Person, so war sie unschuldig, trieb sie auf dem Wasser, war sie eine Hexe, weil das reine Wasser den ätherisch leichten Körper der mit dem Teufel verbündeten Hexe abstieß. Die Schlossherrschaft erhielt für jede Wasserprobe in der Schlossgräfte eine finanzielle Vergütung: Von einer Person, die auf dem Wasser blieb, einer „Hexe“ also, erhielt der Schlossherr zu Lembeck zehn Reichstaler, die Frauen seiner Familie fünf Reichstaler, der Hausvogt und der Schreiber je einen halben Reichstaler, der Bootseigner bzw. Scharfrichter und der Pförtner, der Feuer zu machen hatte, damit die Kleidung wieder getrocknet werden konnte, je einen Reichstaler. Von Personen, die untergingen, nahmen der Schlossherr, die Frauen seiner Familie und der Scharfrichter je die Hälfte des Tarifs, die Diener bekamen nichts, doch der Schreiber für die Beurkundung, wenn die Frau ertrunken war, einen halben Reichstaler.

Seit 20 Jahren erinnert dieses Straßenschild in Münster an die Hexenverfolgung; Foto: Oliver Werner

Etliche Städte haben sich dem Rehabilitationsprojekt bereits angeschlossen

Zurück in die Gegenwart. Verschiedene Gemeinden haben sich dem Rehabilitationsprojekt aus Unna inzwischen angeschlossen und die Rehabilitation der damaligen Opfer vollzogen, wobei sich in etlichen Kommunen auch die Kirchengemeinden beteiligten: 1992 Lemgo (NRW; und 2012), 1993 Winterberg (NRW; Stadt, kath. und ev. Kirche), 1996 Idstein (Hessen), 2002 Kammerstein, 2003 Kammerstein-Barthelmesaurach (Bayern), 2007 Eschwege (Hessen; Stadt und ev. Kirche), 2010 Hofheim a.T. (Hessen), 2011 Rüthen (NRW), 2011 Hilchenbach NRW), 2011 Hallenberg (NRW), 2011 Düsseldorf (NRW), 2011 Sundern (NRW), 2011 Menden (NRW), 2011 Werl (NRW), 2011 Sundern (NRW), 2011 Menden (NRW), 2011 Werl (NRW), 2011 Suhl (Thüringen), 2012 Bad Homburg (Hessen), 2012 Detmold (NRW), 2012 Rheinbach (NRW), 2012 Köln (NRW), 2012 Meiningen (Thüringen), 2012 Osnabrück (Niedersachsen), 2012 Büdingen (Hessen), 2013 Soest (NRW), 2013 Freudenberg (NRW), 2013 Rehburg-Loccum (Niedersachen), 2013 Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) 2013 Datteln (NRW), 2014 Horn-Bad Meinberg (NRW), 2014 Trier (Rheinland-Pfalz), 2014 Witten (NRW), 2014 Dortmund (NRW), 2014 Idstein (Hessen), 2014 Schleswig (Schleswig-Holstein), 2015 Lippstadt (NRW), 2015 Wemding (Bayern), 2015 Blomberg (NRW), 2015 Rottweil (Baden-Württemberg), 2015 Bamberg (Bayern), 2015 Gelnhausen (Hessen), 2015 Bad Laasphe (NRW), 2015 Balve (NRW),  Barntrup (NRW).

Auch im Ausland haben Gemeinden ihrer Hexenwahn-Opfer gedacht: 2001 unterzeichnete die Gouverneurin von Massachusetts eine Unschuldserklärung für die fünf letzten als Hexen hingerichteten Frauen, 2004 rehabilitierte die schottische Stadt Prestonpans in Anwesenheit von Nachfahren der Hingerichteten 81 Frauen, 2008 rehabilitierte der Glarner Landrat die letzte hingerichtete Hexe Europas, Anna Göldi, als Opfer eines Justizmords, 2009 würdigte das Freiburger Kantonsparlament (Schweiz) die 1731 als letzte verurteilte „Hexe“ der Gegend hingerichtete Catherine Repond (genannt „Catillon“).

  • Der Initiator des Rehabilitations-Projekts, Hartmut Hegeler aus Unna, fragt nun an, wie die Dorstener dazu stehen, ihre damaligen Bürgerinnen und Bürger, die als unschuldige Opfer des Hexenwahns zum Tode verurteilt wurden, zu rehabilitieren. Wir erwarten dazu gerne Ihre Anregungen und Meinungen in dem unten vorgesehenen Kommentar-Feld. Danke!

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Quellen: Hartmut Hegeler (215). Marlies Saatkamp: „Von den bösen Weibern die man nennet die Hexen“, Borken 1992. – Ralf-Peter Fuchs „Der Fall Margarete Burich und die Hexenprozesse in Dorsten 1588“ in VZ 1993/94. – Ders. „Hexenprozesse in Dorsten 1588“ in VZ 1997. – Wolf Stegemann „Soldaten des Scharfrichters spürten Dorstener ,Zauberer’ in Haltern im Heuhaufen auf“ in RN vom 21. August 1982. – Wolf Stegemann/Maria Frenzel „Lebensbilder aus sechs Jahrhunderten Dorstener Geschichte“, Dorsten 1997. – Dr. Walter Haneklaus „Hexenänneken, ein vestisches Frauenschicksal“ im VK 1988. – Karin Gersmann „Feuer und Wasser. Skizze einer Kriminalgeschichte der Herrlichkeit Lembeck“ in VZ 1998/99.

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Ein Kommentar zu Hexen-Rehabilitations-Projekt: Den unschuldigen Opfern eines gnadenlosen Verfolgungswahns die Würde zurückgeben – auch in Dorsten?

  1. E.L. van Dedem sagt:

    Sehr interressanter Artikel! Lese ich es richtig, dass auch Sophie Rive verurteilt wurde für Hexerei?
    Irgendwo anders habe ich gelesen, dass eine “Rive’sche” Margaretha angeklagt hat?

    Wir sind sehr interressiert in die Rive-Familien-Geschichte.

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