Der „Ökumenische Geschichtskreis Holsterhausen“ zeigt Hartnäckigkeit. Seit Jahren ist er auf der Suche nach der Einsstraße, die noch 1914 im Holsterhausener Adressbuch stand, danach – wie es scheint – spurlos verschwand. Wohin? Das ist hier die Frage!
Anfangs dachten die Mitglieder des Geschichtskreises angesichts der vielen Personen, die in den beiden Häusern wohnten, dürfte es nicht schwer sein, die Namen mit denen in späteren Adressbüchern zu vergleichen. Mitarbeiter machten sich frohen Mutes an die Arbeit – allerdings ohne Erfolg. Keiner der Namen tauchte im darauf folgenden Adressbuch von 1926 wieder auf. Vielleicht lag es am Ersten Weltkrieg mit seinen Umwälzungen, der zwischen den Veröffentlichungen von 1914 und 1926 lag. Die Eigentümer der beiden Häuser in denen die Parteien zur Miete wohnten, sind bekannt. Ein Haus gehörte einem oder einer Angehörigen der großen Dorstener Familie Circel. Nachfragen brachten nur Schulterzucken. Auch „drei alte Tanten Circel“, die auf Grund ihres Alters eigentlich wissen mussten, wo die Circels Häuser hatten, waren ratlos. Eine Befragung der Nachkommen des anderen Hausbesitzers von 1914, Lorey, brachte kein Ergebnis.
Im Hause des Eigentümers Lorey wohnten: Karl Stoffel (Händler), Otto Häbisch (Maurer), Erich (unleserlich)Meyer (Maurer), Wilhelm Wenige (Händler), Ernst Schroeder (Gemüsehändler), Albert Friedrich (Maurer), Franz Schantz (Bergmann), Gustav Gräfe (Maurer), Fritz Drees (Arbeiter), Stephan Maron (Hauer), Paul Zdrzalek (Bergmann), Julius Kröger (Arbeiter), Anton Klöpper (Bergmann) und Viktor Kunz (Maschinenbauer). Im Hause Circel ist als Mieter lediglich der Maschinist Dominiko Bau angegeben.
Die Straße in alten Karten zu finden? Nicht schwierig, dachte nun auch Ulrich Brenscheidt, Vermessungsoberamtsrat a. D. Die Katasterämter werden wohl Auskunft geben können, wo die Einsstraße war und wann und warum sie nicht mehr aufzufinden ist. Wiederum gefehlt – in Dorsten wie auch in Recklinghausen und Coesfeld. Zumindest bislang. Bliebe noch das Landesarchiv in Münster, um in alten Karten und Akten über das Zusammenlegungsverfahren, also die Grenzänderungen im Zuge der Verkoppelung (Flurbereinigung) zwischen den Gemeinden Hervest und Holsterhausen (ab 1921) eine Spur der Einsstraße zu finden. Dieses Zusammenlegungsverfahren mit den beteiligten Grundbesitzern wurde 1916 begonnen und endete in den 1930er-Jahren. Auch der 1915 begonnene Kanalbau wischte so manches Sträßchen einfach weg.
Noch keine Hinweise auf die Einsstraße in den Achivakten
Wiederum mit Optimismus und viel Zeit ausgestattet, sind sodann Ulrich Brenscheidt und Wolf Stegemann nach Münster gefahren und haben einen Tag lang Akten und Karten studiert. Fixiert auf den Namen Einsstraße brachte das Studium der Archivalien zwar keinen nachweisbaren Erfolg, bestärkte aber die Thesen, dass die „Einsstraße“ im Holsterhausener Adressbuch eine auf den Karten eingetragene Ziffern-Nummerierung für Straßen im Planungsverfahren war, die von den Gemeinden noch keine Widmung hatten. Der Adressbuchverlag hat, das ist Spekulation, wohl aus einer „1. Straße“ oder „Straße Nr. 1“ die Schreibweise „Einsstraße“ gemacht. Auch dürfte nach Ansicht der beiden Straßensucher des Geschichtskreises die „Einsstraße“ in den Jahren nach 1916 im Bereich der heute verlaufenden Halterner Straße in Richtung Wasserstraße, Katenberg, Lippe bzw. Kanal bis zum Bereich Maria Lindenhof von Holsterhausen zur Gemeinde Hervest gekommen und danach aus unbekannten Gründen aufgehoben worden sein. Wo die Holsterhausener Einsstraße mit den zwei Häusern und insgesamt 15 Mietern verblieben ist, das nachweisbar zu klären, wird sich der Geschichtskreis weiter bemühen.
Die auf der Halterner Straße Nr. 14 wohnende Witwe des Invaliden Circel, Josefine geborene Tiehoff zu Hervest, legte zusammen mit ihrem Sohn Heinrich Circel bei der Umlegungskommission in dem seit etlichen Jahren andauernden Rezeßstreit 1929 Beschwerde ein, bereits im 2. Rechtsgang.
Es ging um einen Weg von der Halterner Straße zur Wasserstraße, die in der damaligen Planung als „Weg Nr. 116“ geführt wurde. Der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Wirtschaftsweg mit der Nr. 119 führte zu dem Circel-Gehöft, das früher an der Lippe, 1929 aber am Kanal lag. Dieser Zuweg war etwa 30 Meter lang, hatte eine Steigung von zehn Prozent und lag drei Meter höher als die Wasserstraße. Zur Auflage gehörte, dass die Witwe ihren rampenartigen Weg auf eigene Kosten befestigt. Die Spruchkammer des federführenden Landeskulturamtes Coesfeld für die preußische Provinz Westfalen erkannte in seiner Sitzung vom 20. Dezember 1930, dass der Witwe Circel 100 Mark Beihilfe zum erfolgten Ausbau der Weges zugestanden werden müssen (Rezess in der Umlegungssache Hervest, H. 746, Akte Nr. 5595, Landesarchiv Münster).
Aus anderen Akten der Umlegungskommission (Legitimationsstelle) geht hervor, dass ein Kaufmann namens Franz Loren in Holsterhausen Nr. 8 wohnte, er später in der Halterner Straße Nr. 8 zu Hervest-Wenge wohnte (Landesarchiv Münster, Akten Zusammenlegung Holsterhausen, Nr. 5885, Landesamt für Agrarordnung).
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Hat jemand aus der geneigten Leserschaft Informationen zur Einsstraße?