Dorstener Abschiebepraxis in Geschichte und Gegenwart in drei Teilen – Eine Dokumentation

Von Wolf Stegemann

Ein Blick in die Dorstener Geschichte zeigt, dass auch früher kräftig abgeschoben wurde. Die Räume waren damals kleiner und die Entfernungen kürzer. Ausländer war bereits derjenige, der aus nachbarschaftlichem Gebiet kam, das einen anderen Landesherrn hatte. Das Ausweisungsverfahren war gleich. Wer von einem deutschen Staat in einen anderen deutschen Staat wollte, brauchte dazu die Genehmigung der Behörden. Die hier geschilderten Fälle von Abschiebungen aus Dorsten aus dem 19. Jahrhundert, sei es in die Nachbarstadt Haltern oder nach Österreich, mögen beispielhaft für die damalige Abschiebung  unerwünschter Personen sein. Besonders Juden hatten es schwer, die notwendigen Dokumente für die Ein- und Ausreise zu bekommen. Wurden sie ohne Papiere angetroffen, kamen sie in Abschiebehaft und anschließend als „Ausländer“ auf Transport in ihre Herkunftsländer. Auch bei Straffälligkeit wurde nach Verbüßung der Strafe abgeschoben.

Abschiebepraxis I – Hochgestellte Asylanten in der Stadt: französische Emigranten. Auch Juden und Ostjuden

Kölner Verordnung von 1792, die vorgibt, wie französische Emigranten wieder abgeschoben werden können; LA Düsseldorf

Die Französische Revolution bescherte dem angrenzenden Westfalen in den 1790er-Jahren eine Flut von Emigranten: Adelige, Priester, Handwerker. Auch nach Dorsten kamen viele von ihnen und beantragten hier für sich und ihre Familien Asyl, darunter Grafen und ein Kardinal. Vom Kölner Landesherrn lagen Ausweisungsverfügungen vor, aber nicht für jeden. Die Asylbewerber mussten dem Rat der Stadt gegenüber erklären, dass sie Franzosen seien. Im städtischen Protokoll ist nachzulesen, dass sich viel mehr Franzosen „eingeschlichen“ hätten, als gestattet. Der Magistrat berichtete am 7. November 1794 an den Vestischen Statthalter, dass nicht alle Emigranten ausfindig gemacht werden können. Dies kann als Beweis dafür gewertet werden, dass trotz Ausweisungsverfügung schonend mit den Flüchtlingen umgegangen wurde.

Französische Geistliche hatten keine Probleme, im Erzbistum aufgenommen zu werden. Erst als einige Adelige sich deshalb geistliche Tracht anlegten, forderte am 2. November 1794 der Statthalter den Magistrat auf, nur solche Pfarrer in der Stadt zu dulden, die einen kurfürstlichen Erlaubnisschein vorzeigen könnten. Etliche der Emigranten schützten Krankheiten vor, um nicht ausgewiesen zu werden. Daraufhin mussten sie innerhalb von 14 Tagen ärztliche Atteste vorlegen. Als dies ausblieb, erfolgten weitere kurfürstliche Ausweisungsdekrete. Als die Stadt Dorsten die Ausweisung vollziehen wollte, beschwerten sich Emigranten beim Vestischen Statthalter. Um die Beschwerden dem Kurfürsten vorlegen zu können, forderte dieser Berichte an, wie sich denn die Franzosen in der Stadt benehmen würden. Da diese nicht günstig ausfielen, erließ der Kurfürst am 23. Mai 1793 die Weisung, dass

„den dahier sich aufhaltenden Franzosen, weil sie durch ihr unehrbietsames Betragen in der Kirche allgemeines Ärgernis verursachten, viele, ja die mehrsten derselben die österlichen Sacramente nicht empfangen hätten und folglich zu befürchten wäre, dass ein solches Beispiel mehrere Leute verführen könnte, […] die ihnen ertheilte Erlaubnis, sich in kurfürstlichen Landen und hiesiger Stadt aufhalten zu dürfen, zuverlässig wieder eingezogen werden sollte.“

Allerdings fanden dennoch Gesuche um Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stets beim Kurfürsten gnädiges Gehör. Dem Grafen von Maisons und dem Marquis de Saintgillis wurde die Erlaubnis zum Aufenthalt in Dorsten am 5. Juli 1794 erteilt und im Oktober durften alle schon seit 1793 hier wohnenden Franzosen in Dorsten bleiben. 1793 wohnten 25 Emigranten in der Stadt, ein Jahr später 50, vornehmlich in Dorstener Familien. Im November 1794 stellte der Bürgermeister den Antrag,

„dass bei der jetzigen Vielheit der Franzosen und da sie ganze Häuser bewohnen, wo keine Aufsicht von Bürgern ist, eine Visitation vorgenommen werde, um zu erfahren, wo die Ofenröhren gefährlich angebracht wären“.

Der Graf de Broyes d’Antry entschloss sich von der Not gezwungen, 1796 in Dorsten ein kleines Geschäft zu eröffnen, um das Dorstener Bürgerrecht zu bitten und der Kaufgilde beizutreten. Von ihm heißt es noch 1799 im Protokollbuch des Magistrats, dass „er hierorts einen kleinen Handel treibe und davon sich und seine Familie kümmerlich ernähre“. – Was aus ihm seiner Familie geworden ist, darüber gibt es keine Hinweise.

Moises Löwenberg abgeschoben

Wegen Landvagabundierens, Bettelei und „fälschlicher Vorschützung von Gebrechen“ verurteilte im November 1849 das königliche Kreisgericht Dorsten den aufgegriffenen Juden Moises Löwenberg zu acht Monaten Gefängnis und anschließender Ausweisung. Der Angeklagte war geständig, im September an der Lippebrücke in Haltern gebettelt und dabei seinen gesunden Arm mit einem Lumpen verbunden zu haben. Dem Ausgewiesenen wurde eine weitere Strafe im Falle einer nicht erlaubten Rückkehr angedroht.

David Herz nach Haltern ausgewiesen

Im Juni befasste sich das königliche Kreisgericht in Dorsten mit der Abschiebung des aus Werden bei Essen stammenden Juden David Herz, der im Dorstener Gefängnis eine fünfjährige Zuchthausstrafe wegen „qualificirten“ Diebstahls in zwei einfachen Fällen verbüßt hatte. Im Schreiben des Gerichts an den Dorstener Magistrat warnte Richter Jungeblodt: „Wir bemerken dabei, dass der Herz ein sehr kräftiger Mensch ist und jede Gelegenheit benutzen wird, zu entspringen.“ Der Taglöhner Herz war 42 Jahre alt, fünf Fuß und zwei Zoll groß, hatte schwarze Haare und braune Augen, eine gesunde Gesichtsfarbe und war von Statur kräftig und untersetzt. David Herz wurde am 19. Juni 1865 vom Gendarmen Mesewinkel zur Ausweisung nach Haltern gebracht.

Samuel Grünebaum wurde nach Ungarn ausgewiesen

Drei Wochen musste der ungarische Jude Samuel Grün(e)baum im Dorstener Gefängnis sitzen, weil ihn das Bocholter Gericht am 26. Oktober 1888 wegen „Bettelns und Landstreichens“ verurteilt hatte. Nach seiner Entlassung wurde Grün(e)baum an die Landespolizeibehörde zwecks Ausweisung nach Ungarn überstellt, die ihn während des Abschiebeverfahrens im Dorstener Gefängnis beließ. Die Regierung in Münster ordnete am 9. November 1888 die Abschiebung durch den Dorstener Magistrat in die „Österreichischen Kronländer“ an.

Simon Reifeisen wurde nach Polen abgeschoben

Nationalsozialistische Zeit: Ostjuden nach Polen abgeschoben

Unter „Polenaktion“ versteht man die Abschiebung polnischer Juden 1938 nach Polen. Auch aus Dorsten wurden einige Familien abgeschoben, nachdem sie noch in der Stadt gedemütigt worden waren, wie beispielsweise der Kaufmann Siegmund Reifeisen.

Nach Dorsten zogen etliche jüdische Familien aus Polen zu. Die mei­sten blieben aber nur für kurze Zeit, reisten dann wei­ter. Im polizeilichen Melderegister stehen die Namen Mathes Vogel aus Warschau, Samuel Walter aus Brzesko, Hany Fabian aus Wilkischken, Hersch und Malka Was­sermann aus Przeworsk, Salomon Zinn-Porper aus Manasterczany, Malka Haftel aus Bolechow, Golda Singer aus Kosow, Amalie Schleier aus Koligew und viele andere. Ansässig blieben wenige: Siegmund Reifeisen, Norbert Jäckel, Paul und Max Lewin, Paul Schöndorf. Sie suchten um die deutsche Staatsangehörigkeit nach, die ihnen ver­wehrt wurde. Reifeisen und Schöndorf wurden 1938 als Ausländer nach Polen abgeschoben. Beim Abtransport Siegmund Reifeisens aus Dorsten setzte man ihn in eine Schubkarre, fuhr ihn durch die Straßen der Stadt und verhöhnte ihn. Reifeisen kam in einem KZ um. Auch Schöndorf wird der Vernichtung durch die Nazis nicht entkommen sein, denn ein Jahr später rückte die deut­sche Armee in Polen ein, im Gefolge Polizei- und SD-Kommandos, die die Juden zusammen trieben, ermor­deten oder in Todeslager brachten.

Abschiebepraxis II – Gegenwärtige Fälle belegen ein hartes, manchmal ungerechtfertigtes Durchgreifen

Da der Verwaltung von Kritikern immer wieder vorgehalten wurde, dass die Anzahl der Abschiebungen in Dorsten im Verhältnis zu anderen Kommunen extrem hoch sei, listete die Verwaltung Ende 2010 alle Dorstener Abschiebungen der vergangenen zehn Jahre auf. 97 Fälle waren es demnach von 2000 bis 2003, 92 allein im Jahr 2004 (darunter 42 so genannte „Libanon-Türken“) und seither 95 (2010 waren es zwei Abschiebungen). Vergleichszahlen mit anderen Städten lieferte die Verwaltung allerdings nicht.

Brachiale Gewalt. 2003 wurde eine in Dorsten als „geduldet“ kategorisierte Frau und ihre vier kleinen Kinder im Alter zwischen einem halben Jahr und sechs Jahren in die Türkei abgeschoben und somit vom Familienvater getrennt. Die Abschiebung beschrieb die Dorstener WAZ so:

„25. September 2003 in Dorsten. Im Morgengrauen tritt ein Polizist der Einsatzhundertschaft Recklinghausen die Tür der Wohnung von Gülhan Mere ein. Schwarz gekleidete, schwer gepanzerte Männer stürmen herein, drücken den Ehemann und zwei Brüder zu Boden, greifen die schlafenden Kinder aus ihren Betten, führen die Frau ab, verfrachten sie und die Kinder in getrennte Fahrzeuge. „Nur selten hört Walid  (der Familienvater) etwas von seiner Frau Gülhan, von den Kindern Bilal (6), Sorayya (4), Jihen (3) und Junes, seinem Jüngsten, geboren erst am 17. Juli. Telefonzellen in Iskenderun sind teuer, wenn man mit 300 Euro in der Tasche in ein fremdes Land geschickt wird und vier Kinder versorgen muss […]. Die Familie wurde auseinander gerissen, weil zwei unterschiedliche Ausländerbehörden zuständig sind. […] Ihre Ehe ist 1996 nach islamischem Recht geschlossen worden, wird von den deutschen Behörden deshalb nicht als Familie anerkannt.“

Allenfalls der brachiale Vollzug dieser Abschiebung vermag nicht stellvertretend für andere Abschiebungen stehen. Die abrupte, oft in den frühen Morgenstunden durchgeführte, unangekündigte Abschiebung eines Teils einer Flüchtlingsfamilie steht jedoch stellvertretend für viele der in Kirche und Diakonie benannten inhumanen Abschiebungen.

Kein Verständnis für die Familie. Im Jahre 2003 hatte die Stadt die Zahlung der Sozialhilfe für einige staatenlose Kurden aus dem Libanon eingestellt, denen vorgeblich eine türkische Herkunft nachgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte, es gehöre nicht zu den „Mitwirkungspflichten” von Flüchtlingen, einen Namen anzuerkennen, den sie nicht für zutreffend hielten und ordnete an, den Lebensunterhalt wieder zu zahlen. Dem kam die Stadt umgehend nach.

Manchmal rigoros; Symbolbild

Jahrelange Trennung. Das Verwaltungsgericht Hannover beendete die jahrelange Trennung einer Familie. Der Vater – ein Libanese – wohnte in Dorsten, Frau und vier Kinder in Hildesheim. Beide Städte hatten zuvor Anträge abgelehnt, den jeweils anderen Familienteil aufzunehmen. Hildesheim hatte u. a. argumentiert, es sei „fragwürdig, ob deutsche Ausländerbehörden verpflichtet seien, ausreisepflichtigen Ausländern die Führung einer Ehe zu ermöglichen, die nicht nach deutschem Recht geschlossen wurde“. Die Richter in Hannover sahen durch die zwangsweise Trennung den Schutz der Familie durch Artikel 6 des Grundgesetzes verletzt.

Kurz vor diesem Urteil stand der Familienvater vor dem Dorstener Amtsgericht, weil er Mitarbeiter der Dorstener Ausländerbehörde „beleidigt und genötigt” hatte, nachdem ihm ein Besuch bei seiner Familie verwehrt wurde. Mit 15 Tagessätzen zu sechs Euro fiel das Urteil zu der im Grundsatz unstrittigen Szene außerordentlich milde aus. Das Gericht fand, nach der Verweigerung der Besuchserlaubnis sei der Familienvater „verständlicherweise erregt” gewesen. Mitarbeiter der Ausländerbehörde hätten das milde Urteil als „empörend” gefunden, sagte Bürgermeister Lambert Lütkenhorst später.

Kriegsflüchtlinge aus dem Libanon. 19 Jahre lang lebte der Kurde Ismail Salha als „Kriegsflüchtling aus dem Libanon“ in Deutschland bzw. Dorsten, dann wurden er und sein im Libanon geborener Sohn Sleiman von den Dorstener Behörden 2009 „als Türken“ in die Türkei abgeschoben. Die türkischen Behörden schickten beide prompt zurück, weil sie dort nicht als Türken anerkannt wurden. Seither leben sie wieder mit der Familie in der Feldmark (Stand 2012). Für das Dorstener Ausländeramt mit 1.800 Euro ein teurer Ausweisungsversuch. Dieser erfolglosen Abschiebung vorausgegangen war das ständige Bemühen des Dorstener Ausländeramtes, der Familie Salha eine türkische Staatsbürgerschaft entgegen jeder anders lautenden Versicherung anzuhängen, um sie abschieben zu können. Dank einer Änderung im Aufenthaltsrecht bahnte sich Ende 2011 eine Lösung an, die der Familie Salha ihr Leben in der Stadt langfristig sichert, ohne von der Ausländerbehörde ständig  dem Druck einer erneuten Abschiebung ausgesetzt zu sein. Es ist die erste Familie in Dorsten, die vom geänderten § 25 a des Ausländerrechts, der seit dem 1. Juli 2011 in Kraft ist, profitiert. Bevor das Dorstener Ausländeramt nun dieses Mal aus Rechtsgründen positiv für die Familie reagieren musste, befasste sich am 27. Oktober 2011 der Petitionsausschuss des NRW-Landtages in Düsseldorf mit dem Fall der siebenköpfigen kurdisch-libanesischen Familie Salha.

Flüchtlinge bis zur Abschiebung „zermürben“. Im September 2003 schob die Stadt eine junge Frau (28) und ihre vier Kinder (zwei Monate bis sechs Jahre alt) in die Türkei ab – während der Familienvater in Marl blieb. Bürgermeister Lütkenhorst vermeldete wenig später öffentlich einen Erfolg. Es sei gelungen, sagte er, mit der Frau, ihren Kindern und einigen weiteren Personen „neun schwarze Schafe” abzuschieben. Die Ankunft der Frau und ihrer Kinder in der Türkei machte Schlagzeilen in einer türkischen Zeitung („sie gehören nun zu den ärmsten Familien in Iskenderun”), ihr Anwalt sagte, Dorsten „versucht, Flüchtlinge zu zermürben. In dieser Schärfe ist das einzigartig“.

Ehefrau eines Dorsteners abgeschoben

Die 36-jährige aus Nigeria stammende Ehefrau eines 50-jährigen Dorsteners war 2004 von der Stadt nach Nigeria abgeschoben worden, weil das Ausländeramt die standesamtliche Hochzeit ihres Dorstener Bürgers nicht anerkannt und den Verdacht hatte, dass es sich hier um eine Scheinehe handelte, was die beiden Eheleute stets vehement bestritten hatten. Der nicht belegte Verdacht reichte der Stadtverwaltung aber aus, die Ehefrau nach Nigeria auszuweisen. Der Ehemann klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Der Prozess ging im Mai 2008 mit einer Niederlage für die Stadt zu Ende. Die Ehefrau des Dorsteners durfte wieder einreisen und erneut eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Scheinehe nicht beweisbar ist.  Man müsse deshalb davon ausgehen, dass es sich um eine ernsthafte Partnerschaft handele. Der Schwarzafrikanerin dürfe deshalb nicht verweigert werden, zu ihrem Ehemann zurückzukehren.

Die Familie M'febe; Foto: privat

Erfolgreiches Kirchenasyl in St. Antonius. Es gibt auch Fälle des erfolgreichen Widerstands gegen Abschiebungen. Weihnachten 1999 drohte der afrikanischen Familie M´febe die Abschiebung in den Kongo. Dort tobte der Bürgerkrieg gerade auf seinem Höhepunkt. Eine Gefahr für das Leben der Familie konnte nicht ausgeschlossen werden. Hilfesuchend wandten sich die M´febes an die katholischen Kirchengemeinden in Dorsten. Das Dekanat Dorsten gewährte Schutz. Zunächst in der Sakristei von St. Antonius, später im Pfarrhaus von St. Bonifatius. 155 Tage währte das Kirchenasyl, um eine Abschiebung der fünfköpfigen Familie zu verhindern.

Annähernd 4.000 Dorstener Bürgerinnen und Bürger haben sich in dieser Zeit mit der Familie solidarisch erklärt. Regionalbischof Josef Voss besuchte die M´febes ebenso wie namhafte Politiker aus den Parteien. Der Rat der Stadt Dorsten verabschiedete nahezu einstimmig eine Unterstützungs-Resolution. Das Gebet hat alle diese Aktivitäten wie ein roter Faden verbunden. Regelmäßig traf man sich, um das vor Gott zu bringen, was alle in dieser Situation bewegte. Das Dorstener Ausländeramt hatte das letzte Wort, ob die Familie M’febe abgeschoben werde oder nicht (Dorstener Zeitung vom 21. Jan. 2000). Stadtdechant Ernsting gewann den Eindruck, so die WAZ vom 21. Januar 2000, dass „Land und Stadt die Verantwortung hin- und herschieben“. An Bürgermeister Lütkenhorst schrieben die Betreuer der in Dorsten integrierten Familie erneut die „eindringliche Bitte“, eine Aufenthaltsgenehmigung auszusprechen. Ansonsten solle er „die Gründe für eine Ablehnung der Familie offen legen“. Im Oktober 2000 hat das Bundesamt für Flüchtlings- und Asylfragen in Nürnberg nach Paragraph 53, Abschnitt 6, die Duldung der Familie anerkannt. Grund der Verfügung war nicht eine Anerkennung des Bleiberechts durch Integration oder ein Abschiebeverbot in den Kongo, weil es dort kriegerische Auseinandersetzungen gab, sondern allein der mittlerweile prekäre Gesundheitszustand von Frau M’febe: „Der desolate Zustand der medizinischen Versorgung in der Republik Kongo könnte ihr Überleben nicht garantieren.“ Im November 2000 zeichnete der Angela-Schneider-Fonds die Initiative Kirchenasyl der beiden Holsterhausener Pfarrgemeinden St. Antonius und St. Bonifatius mit einem Geldpreis in Höhe von 4.000 Euro aus.

Über die Grenze nach Belgien gebracht. Im Jahre 2005 haben Dorstener Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit mit einer Kirchengemeinde eine afrikanische Familie einen Tag vor der vorgesehenen polizeilichen Abschiebung heimlich über die Grenze nach Belgien gebracht. Die Familie wohnte jahrelang in Dorsten und betätigte sich auch in der Kirchengemeinde St. Johannes. Als die Polizei anderntags anrückte, um die Familie festzunehmen, war sie bereits in Sicherheit. Im Ausland durfte sie unbehelligt Aufenthalt nehmen; ihr Aufenthalt wurde dort vom belgischen Staat und der Stadt Brüssel inzwischen legalisiert.

Ana Maria Domingo nach der Rückkehr mit dem Foto ihrer Tochter

Abschiebepraxis III – Ana Maria Domingo, der brutalste Fall – rechtswidrig und menschenverachtend

Um Ana Maria Domingo loszuwerden, hatte sich die klamme Stadt nicht lumpen lassen. Mit einer Chartermaschine hat sie 2005 die damals 36-jährige Asylbewerberin nach Angola schaffen lassen. Die Aktion kostete das Dorstener Amt den Anteil von rund 32.000 Euro. Dass Ana Maria Domingo eine damals zweijährige Tochter namens Ernestina Jamima hatte, die von der Mutter getrennt wurde, hielt das Ausländeramt von der Abschiebung nicht zurück, obwohl das Grundgesetz als auch diverse andere Gesetze eine Trennung Mutter und Kind verbieten. Doch die Mitarbeiter des Ausländeramtes ignorierten das – und der Rechtsbeigeordnete keinen Einspruch einlegte.

Das Mädchen musste beim Vater bleiben, der aus dem Kongo stammte und in Pforzheim lebte. Als das Kind abgeholt werden sollte, wurde es aber nicht angetroffen und blieb somit beim Vater. Wegen „fehlender Rechtsgrundlagen“ hatte sich das Regierungspräsidium Karlsruhe zuvor geweigert, die Kleine schon einige Tage vor der Abschiebung dem Jugendamt zu übergeben.

Die abgeschobene Angolanerin saß nach ihrer Abschiebung zwei Jahre lang in einem Gefängnis in Angola und reiste 2008 wieder in die Bundesrepublik ein. Sie lebt seither zusammen mit ihrem Mann und ihrem Kind geduldet in Pforzheim, ihr Kind mit Aufenthaltsgenehmigung.

Anstatt die Sache auf sich beruhen zu lassen, denn durch die Dorstener Abschiebung kam die Frau ins Gefängnis, schickte ihr die Stadtverwaltung, nachdem die Frau wieder zurück war, eine Rechnung über einen Teil der 32.000 Euro anteiligen Kosten an der Abschiebung. Daraufhin verklagte der Rechtsvertreter der Angolanerin, Rechtsanwalt Karl-Joachim Hemeyer (Tübingen) die Stadt Dorsten wegen unrechtmäßiger Abschiebung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. „Das ist der schlimmste Fall, den ich in 30 Jahren erlebt habe. Was dort geschehen ist, war offenkundig rechtswidrig“, sagt der erfahrene Tübinger Jurist. In einem  „gnadenlos praktizierten Abschiebungseifer“, schrieb Hemeyer in seiner Klageschrift, habe die Dorstener Behörde die Amtsgerichte in Dorsten und Frankfurt – sie verfügten die Abschiebung – „grob fahrlässig“ und „in fehlerhafter Weise“ falsch informiert. Dass die Richter die Rechtslage nicht überprüften, sei ihnen nicht vorzuwerfen, sie könnten sich „normalerweise auf die Einschätzung der Ausländerbehörde verlassen“.

Stadt wollte oder konnte ihren Rechtsbruch nicht erkennen

Im Dorstener Rathaus hätten daraufhin alle Alarmglocken schrillen müssen: Beim Ausländeramt, beim Rechtsbeigeordneten und beim Bürgermeister. Sie alle hätten juristischen Sachverstand einholen müssen. Stattdessen rechtfertigte die Leiterin der Ausländerbehörde ihre Entscheidung: „Eine rechtswidrige Rückführung der Klägerin vermag ich nicht zu erkennen“. Das zwei Jahre alte Kind habe man schon deshalb in das vom Bürgerkrieg schwer gezeichnete Land abschieben können, weil sich „aufgrund der Lageberichte des Auswärtigen Amtes die allgemeine Versorgungslage in Angola kontinuierlich verbessert“ habe. Eine absurde Begründung, befand Rechtsanwalt Karl-Joachim Hemeyer, weil es für das kleine Mädchen „keine Überlebensperspektive“ gegeben hätte. Die Ausländerbehörde, so der Anwalt, „wollte hier auf Biegen und Brechen die staatliche Macht durchsetzen“ (entnommen Martin Ahlers „Ausländeramt: Im Charterjet nach Angola abgeschoben“ in WAZ vom 12. November 2010).

Tochter Jamime war zwei Jahre alt, als ihre Mutter von ihr getrennt wurde

Das Gericht: Verhalten der Stadt als „eklatant rechtswidrig“ verurteilt

Mitte November entschied die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Das Verhalten der Stadt Dorsten wurde vom Vorsitzenden Richter Dr. Martin Brodale als „eklatant rechtswidrig“ verurteilt. Noch im Gericht verzichtete die Stadt, vertreten durch die Leiterin des Ausländeramtes, auf ihre Forderung an die Angolanerin, für die rechtswidrige Abschiebung 32.000 Euro zu zahlen. Diese Kosten, zu denen noch erhebliche andere Kosten durch den verlorenen Prozess dazukamen, blieben beim Steuerzahler hängen. Auf 102.000 Euro hätten sich die Kosten für den eigens gebuchten Charterjet belaufen, merkte das Gericht an. Die zu Unrecht Abgeschobene erwog strafrechtliche Schritte gegen die Stadt. In Rede standen unter anderem Freiheitsberaubung und Schmerzensgeld.

Ihm, dem Richter, sei „kein anderer Fall bekannt, in dem die Trennung einer Mutter von ihrem Säugling durchgesetzt wurde“, führte der Vorsitzende aus. Auch der Versuch, ein Kleinkind in das Land mit der weltweit zweithöchsten Kindersterblichkeit abzuschieben, sei nicht nachzuvollziehen. Das Kind wäre damit „schwersten Gefährdungen bis zum Tod“ ausgesetzt worden. Dass in einem solchen Fall nicht abgeschoben werden dürfe, sei bis heute gängige Rechtsprechung aller Gerichte. Somit habe ein eindeutiges Abschiebungsverbot für das Kind bestanden, ebenso ein Abschiebehindernis für die Mutter.

Im Übrigen widerspreche die Trennung von Mutter und Kind „dem Menschenbild der Verfassung“: „Die Abschiebung der Frau war rechtswidrig, weil man Mutter und Kind nicht trennen durfte. Das ist in Artikel 6 des Grundgesetzes geregelt. Für die Tochter hätte Gefahr für Leib und Leben bestanden. … Und stellen sie sich nur vor, das Mädchen wäre mit abgeschoben worden und jetzt tot. Zum Glück blieb die Kleine ja in Deutschland.“ Auch habe die Dorstener Behörde „deutlichste Hinweise“ der Pforzheimer Verwaltung ignoriert, die vor dem Abflug darauf hingewiesen hatte, dass mit der Abschiebung der Tatbestand der Kindesentziehung erfüllt sein könnte. Und weiter heißt es in dem Urteil: Den Abschiebungsschutz, den das Bundesamt für Flüchtlinge für das Kind verfügt hatte, habe das Dorstener Ausländeramt eigenmächtig aufgehoben. Ob sich die Versorgungslage in Angola verbessert habe, „darüber habe das Bundesamt zu entscheiden, nicht ein einzelner Sachbearbeiter aufgrund eines Lageberichts“, schrieb Dr. Martin Brodale der Amtsleiterin ins Stammbuch.

Den Rat der Stadt informierte Dorstens Rechtsdezernent Gerd Baumeister mit dem Satz: Es habe „einen Rechtsanwendungsfehler“ gegeben und kündigte „Überlegungen für bessere Kontrollen der Rechtmäßigkeit“ an.

Erst nach dem Richterspruch erkannte auch Dorstens Bürgermeister Lambert Lütkenhorst das Leid, dass seine Verwaltung der Frau und dem Kind zugefügt hatte. In einem Brief entschuldigte er sich bei der Angolanerin Ana Maria Domingo: „Sie waren Opfer einer rechtswidrigen Abschiebung, unter der Sie persönlich gelitten habe, unter der Ihr Kind schwere Angst um seine Mutter haben musste.“ Noch schwerer als der Richterspruch treffe es die Verwaltung, so heißt es in dem Brief, dass das Abschiebeopfer „in menschenunwürdiger Art und Weise in seinem Heimatland Unterdrückung und Gefängnis erleiden musste“.

Vierstündige Debatte im Rat – dann Schlussstrich

Die rechtswidrige Abschiebung schlug auch im Rat der Stadt hohe Wellen. SPD und Linke forderten eine „lückenlose Aufklärung und Konsequenzen“.  Dem kam die Verwaltung teilweise nach und „entmachtete“ das Ausländeramt, indem ihm die selbstständige Wahrnehmung von Rechtsstreitigkeiten entzogen wurde. Entscheidungen über ähnlich schwere Abschiebungen werden künftig nur noch mit der Unterschrift des Rechts-Beigeordneten vollzogen. Ein unabhängiger Jurist einer Nachbarstadt wird allerdings den Fall hinsichtlich personeller Disziplinarkonsequenzen überprüfen. Noch im Dezember 2010 hat der Anwalt der von der Stadt zu Unrecht abgeschobenen Angolanerin Schadensersatz von der Dorstener Verwaltung für seine Mandantin gefordert. Die Stadt erkannte diesen Anspruch an. Für den Schadenersatz kam der Gemeindeversicherungsverband auf.

Den vorläufigen Schlussstrich unter die Debatte zog am 15. Dezember 2010 der Rat nach einer vierstündigen Sitzung, in der der Erste Beigeordnete das Verständnis der Verwaltung für deren Arbeit „als bürgerfreundlich und ausländerfreundlich“ herausstellte. Die SPD  lobte die sehr späten, aber angemessenen Konsequenzen, kritisierte jedoch, dass Mitarbeiter auf unterer Ebene in einem Fall entschieden haben, der außerhalb ihrer Kompetenz lag, und ihn dann gnadenlos exekutierte. Die Linken erwarteten, dass der Fall nicht von der Verwaltung aufgearbeitet werde, sondern vom Landrat als Aufsichtsbehörde. Bürgermeister Lütkenhorst räumte „schwere“ und „schwerste“ Fehler ein. Die Stadt werde den Schaden wieder gut machen, weil die Frau „bleibende Schäden“ erlitten habe.

Eine Abschiebung örtlicher Behörden mit einem so genannten Kleincharterflug kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Abschiebung mit einem Linienflug durch Gefährdung, großen Widerstand auch bei ärztlicher oder Sicherheitsbegleitung nicht durchführbar ist. Zuständig für die Buchung des Kleincharterflugs nach Angola in Höhe von 102.000 Euro war die Bezirksregierung Düsseldorf. Wie die Dorstener WAZ recherchierte, war der nach zwei vergeblichen Abschiebungsversuchen erfolgte Kleincharterflug für Ana Maria Domingo nach Angola auch für deren Tochter und einem weiteren Flüchtling gebucht. „Sechs Bundespolizisten und ein Arzt waren mit an Bord der Maschine der Air Traffic Euro Charter. Der Stadt wurden aber nur 4.265 Euro in Rechnung gestellt – die Kosten für einen Linienflug mit Sicherheitsbegleitung. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Landeskasse“ (WAZ).

Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter eingestellt

Auf Bitte der Stadt untersuchte Anfang 2011 ein pensionierter Richter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, ob im Asylfall der Angolanerin ein Dienstvergehen vorgelegen hätte. Der Bürgermeister leitete Ende März 2011 das Disziplinarverfahren gegen die Mitarbeiter ein. Ebenso der Kreis Recklinghausen, der das Verfahren am 28. September 2011 einstellte. Mit den Worten, dass er „froh und erleichtert“ über die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen zwei Mitarbeiter des Ausländeramtes sei, informierte Bürgermeister Lambert Lütkenhorst daraufhin den Hauptausschuss des Rates.

Die zwei Verwaltungsmitarbeiter, die an der Abschiebung der Asylbewerberin beteiligt waren, die sich nachträglich, so Lütkenhorst, „als riesiges Unrecht herausstellte“, und die das Verwaltungsgericht in seinem Urteil als „eklatant rechtswidrig“ bezeichnete, konnten, so Lütkenhorst, „wieder mit erhobenem Haupt durchs Haus gehen“. Welch eine Aussage, die eklatant im Gegensatz zum oben erwähnten Entschuldigungsschreiben des Bürgermeisters an die Betroffene Angolanerin steht. Weiter sagte er: „Ich hoffe, die öffentliche Diskussion ist nun beendet.“ Mit dem Anwalt der Angolanerin sei die Stadt über die Zahlung des Schadensersatzes im Gespräch. – Und das mit erhobenem Haupt.

Noch Mitte Februar 2010 erklärte Bürgermeister Lütkenhorst beim Neujahrsempfang der CDU öffentlich, dass er im November/Dezember 2010 ernsthaft in Erwägung gezogen hatte, wegen der aufgrund der rechtswidrigen Abschiebung erfolgten öffentlichen Diskussion, in der man ihm Vorsatz unterstellt hatte, sein Amt niederzulegen. – Es ging ihm dabei, so kann man unterstellen, in erster Linie nicht um den Rechtsbruch der Stadt, sondern um die Diskussion darüber.

Stellungnahme des Personalrats

Zur kritischen Wahrnehmung der Politik, der öffentlichen und veröffentlichten Meinung zu diesem Abschiebefall nahm am 20. Dezember 2010 der Personalratsvorsitzende Karl-Heinz Reimann in der WAZ Stellung (Auszug):

„Der Personalrat der Stadt Dorsten ist empört über die Art und Weise, wie die aktuelle Diskussion über städtische Beschäftigte geführt wird. Ungeachtet des Sachverhaltes verselbstständigt sich die öffentliche Diskussion für uns auf eine geradezu erschreckende Weise. So werden ,Köpfe’ von Mitarbeitern gefordert und die Dorstener Beschäftigten insgesamt beschuldigt, ihre Arbeit nicht gewissenhaft und bürgerorientiert zu erledigen. Wir weisen dies entschieden zurück und bitten um eine faire, sachliche und vor allem konstruktive Kritik. […] Jetzt scheint aber die große Stunde derer geschlagen zu haben, denen die gute Arbeit der Dorstener Ausländerbehörde schon immer ein Dorn im Auge war…“.

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Quellen: DZ vom 25. November 1999. – WAZ vom 21. Januar 2000. – DZ vom 21. Januar 2000. – WAZ vom 8. November 2000. – DZ vom 8. November 2000. – „Urteil: Ehe ist kein Schein“ in DZ vom 22. Mai 2008. – Martin Ahlers „Ausländeramt: Im Charterjet nach Angola abgeschoben“ in WAZ vom 12. November 2010. Martin Ahlers „Abschiebung ohne die Tochter war rechtswidrig“ in WAZ vom 17. November 2010. – M. Engelberg „“Wer diesen Bockmist verzapft hat, sollte eigentlich die Kosten tragen“ in BILD vom 18. November 2010. – Michael Klein „Unrechtmäßige Abschiebung: Bürgermeister entschuldigt sich bei Angolanerin“ in DZ vom 19. November 2010. – Martin Ahlers „Konsequenzen gefordert…“ in WAZ vom 2. Dezember 2010. – Klaus-Dieter Krause „Abschiebefall im Rat: Verwaltung muss verlorenes Vertrauen zurück gewinnen“ in DZ vom 15. Dezember 2010. – Stellungnahmen Abschiebung Karl-Heinz Reimann (Personalratsvorsitzender) „Wenig hilfreich“ in WAZ vom 20. Dezember 2010. – Martin Ahlers „Abschiebung per Charterflug kostete 102 000 Euro“ in WAZ vom 25. März 2011. – Klaus-Dieter Krause „Disziplinarverfahren eingeleitet: Kreis wird Asyl-Fall untersuchen“ in DZ vom 6. April 2011.
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10 Kommentare zu Dorstener Abschiebepraxis in Geschichte und Gegenwart in drei Teilen – Eine Dokumentation

  1. Detlev sagt:

    Da wird einmal wieder Bestätigt, dass ein Amtsträger einem anderen Amtsträger nichts tut.
    Im Gegenteil: es wir noch eine Schutzmauer aufgebaut, anstatt diese Leute sofort für immer aus dem Amt zu entfernen. Denn solche Menschen mit dieser Einstellung haben in unserer Verwaltung absolut nichts zu suchen,wenn selbige Anordnungen von Gerichten und höheren Dienstellen nicht nachkommen und zur Krönung auch noch unser Grundgesetz mit Füßen treten. Das ist meiner Ansicht nach vorsätzliche amtliche Willkür.
    Dass der oberste Dienstherr (Bürgemeister) nicht eingeschritten ist, was eigentlich seine Pflicht gewesen wäre, zeugt davon, dass selbiger für dieses Amt nicht mehr tragbar ist. Er hätte bei Bekanntwerden dieses Umstands seinen Hut nehmen müssen.

  2. Enfant terrible sagt:

    Macht denn nicht gerade das eine gute Qualitätszeitung aus, dass neben der gründlichen Recherche, der aktuellen Berichterstattung, der Nachricht, dass neben all dem auch die Analyse und kritische Kommentierung ihren Platz bekommen? Wichtig ist für mich als Leser, dass “meine” Zeitung Themen erkennt, sie mir darbietet. Die Dorstener Zeitungen sind da eher angepasst als unabhängig – so mein Eindruck. Für mich hat Jupp auf jeden Fall auch geschrieben.

  3. Ludger Böhne sagt:

    Ich bin die Journalistenschelte auf dieser Seite ziemlich leid. Wer die Quellenangaben sorgfältig studiert, wird feststellen, dass ein großer Teil der Berichterstattung zu aktuellen Themen auf Berichten der lokalen Tagespresse beruht (die im übrigen ein Nachrichtenmedium ist – und folglich nicht das richtige Format für solche umfassenden Darstellungen wie auf Dorsten Transparent). Das Quellenverzeichnis zum Report über die Flüchtlingspolitik der Stadt ist hier zudem nicht vollständig. Zitiert werden etliche Fälle, die in den Jahren 2002 bis 2004 erst durch kritische Recherche der WAZ aufgedeckt wurden. Also bitte, lieber Jupp: Keine publizistischen Äpfel mit journalistischen Birnen vergleichen

  4. Magnus A.Kremser sagt:

    Also der damalige Personalrat war empört über die Art und Weise, wie über die städtischen Mitarbeiter diskutiert wurde in der Darstellung, dass sie ihre Arbeit nicht gewissenhaft und bürgerorientiert erledigen. Dann hoffen wir mal, dass die angolanischen Gefängnisbüttel die Misshandlungen gewissenhaft und bürgerorientiert durchgeführt haben. Weil sonst der damalige Personalrat noch heute wegen der Pflichtverletzungen entsetzt wäre. Toll, wie die Parteien das hinterher alles weggeredet haben in gespieltem Entsetzen und Betroffenheit. Was zu dem Zeitpunkt Recht und Gesetz zu sein schien, kann doch hinterher nicht wirklich falsch gewesen sein – oder? Allein der Vorgang, eine Mutter und ein zweijähriges Kind zu trennen und dann die Akte zu schließen …
    Max Liebermann prägte zu einer anderen Zeit und anderer Gelegenheit den Ausspruch: “Ich kann gar nicht soviel fressen wie ich k… möchte.”

  5. Jupp sagt:

    Endlich mal ein Journalist, der nicht denkfaul ist! Während es den Tageszeitungen stets genügte, aktuell zu berichten, ohne auch nur einmal kritisch zu hinterfragen, gelingt es Herrn Stegemann, Licht ins Dunkel zu bringen und uns klar zu machen, mit welch einer Stadtverwaltung wir es zu tun haben. Danke für diesen fundierten Bericht.

  6. Anton und Antonia sagt:

    Sicherlich, all die Tatbestände waren bekannt. Doch wenn man es, wie hier, im großen Zusammenhang liest, dann ist es erschütternd, wie die Sachbearbeiter der Stadt Dorsten mit den ihnen gesetzlich anvertrauten Asylbewerbern und mit dem Gesetz selbst umgehen.

  7. WvS sagt:

    Die Verwaltungsmitarbeiter, die diese Abschiebungen veranlasst und genehmigt haben, die sollten bitte einmal Gesicht zeigen – wer sind sie, was berechtigt sie zu solch monströsem Handeln und Tun?

  8. M. Neuhaus sagt:

    Dass der Personalrat nach dem Pontius-Pilatus-Prinzip seine Hände in Unschuld wäscht, das versteht sich beinah von selbst. Eine konkrete Stellungnahme zu diesem Ungeheuerlichen, in die Wege geleitet von dem blitzsauberen Personal der Stadt Dorsten, dass seine Arbeit “bürgernah und gewissenhaft erledigt” hat, ist bis heute nirgendwo aufgetaucht, oder?

  9. Auch-ein-Bürger sagt:

    Absolut richtig. Auch ich wünsche mir von ganzem Herzen, dass alle, die an dieser widerwärtigen Abschiebung beteiligt waren, irgendwann die Rechnung in gleicher Münze erhalten – alle, bis hin zur Stadtspitze. Stolz bin ich allerdings auf jede Bürgerin und jeden Bürger, die sich in anderen Fällen schützend vor die vom Ausländeramt Verfolgten gestellt haben. Das zeigt, dass wir in Dorsten viele Menschen haben, die ihrer Überzeugung folgen und sich für andere einsetzen, auch gegen die ach so “braven Beamten” in der Stadtverwaltung.

  10. Bürger sagt:

    Ungeheuerlich, was da geschah. Welche Monster waren am Werk? Dass diese braven Beamten noch ruhig schlafen können, einfach unglaublich. Man darf nichts Schlechtes wünschen, aber ich wünsche den braven Dorstener Entscheidungsträgern, dass ihnen ähnlich widerfährt wie den armen Menschen, über die sie willkürlich und herzlos den Stab gebrochen haben – natürlich ohne jede Gefahr, dafür jemals zur Verantwortung gezogen zu werden. Wahrscheinlich bekommen diese braven Stadtbediensteten noch eine Urkunde, wenn sie dann endlich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet werden. Grausam und gruselig.

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