8. Jan. 2012. drf – Der Gebührenhaushalt für die Abwassergebühren dient dem alleinigen Zweck der Kalkulation der Gebührensätze. Die Verwaltung spricht von „Gebührenbedarfsberechnung“, was die Zielsetzung zu- treffender beschreibt. Die Gebührensätze werden so berechnet, dass der Haushalt immer mit einem Ergebnis von Null abschließt, d.h. es entsteht weder ein Fehlbetrag noch ein Überschuss.
Nehmen wir uns nun als Beispiel den Gebührenhaushalt für die Abwassergebühren 2011 vor. Die Gebührenerträge sind mit 14,3 Millionen Euro geplant. Die Höhe der Kosten wird von nur zwei Positionen bestimmt: von den kalkulatorischen Abschreibungen (3,3 Millionen Euro) und den kalkulatorischen Zinsen (4,0 Millionen Euro). Sie machen mit zusammen 7,3 Millionen Euro über 50 Prozent der Gebührenerträge aus. Ihr Anteil ist seit 2008 von 43,8 Prozent auf 51,1 Prozent in 2011 gestiegen. Sie sind mit einem absoluten Anstieg von 1,8 Millionen Euro seit 2008 der Treiber der Gebührenerhöhungen der letzten Jahre, während alle anderen Kosten sich wenig verändert haben. Die Frage ist, wie die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen begründet sind.
Gewinn von über 5 Millionen im Teilergebnisplan
Zu dieser Frage gibt die Gewinn- und Verlustrechnung im allgemeinen städtischen Haushalt einigen Aufschluss. Sie enthält im „Produkthaushalt Ver- und Entsorgung“ einen Teilergebnisplan für den Produktbereich Abwasserbeseitigung und dieser sorgt für Überraschungen. Zunächst fällt auf, dass – ganz anders als im Gebührenhaushalt – ein Gewinn von 5,6 Millionen Euro ausgewiesen wird. Schaut man sich die Ergebnisrechnung genauer an, so stellt man fest, dass die Position Zinsaufwendungen, die im Gebührenhaushalt mit 4,0 Millionen Euro berücksichtigt sind, hier mit Null beziffert ist. Dies erklärt den größten Teil des Gewinns. Bei den anderen Ertrag- und Aufwandpositionen ergeben sich geringe Abweichungen.
Nachfragen bei der Verwaltung zu diesem erstaunlichen Befund führen zu folgender Erklärung: Die Stadt Dorsten hat sich gegenüber dem Gebührenzahler verpflichtet, das Kanalnetz zu Lasten des allgemeinen Haushalts aufrecht zu erhalten. Dafür kassiert sie den Gegenwert der kalkulatorischen Abschreibungen von 3,3 Mio. Euro und der kalkulatorischen Zinsen von 4,0 Millionen Euro. Im Gegenzug führt sie notwendige Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch. Die daraus entstehenden Lasten, zum Beispiel Zinsaufwendungen für Investitionskredite, erscheinen nicht in der Teilergebnisrechnung für den Produktbereich Abwasserbeseitigung sondern im allgemeinen Haushalt.
Um das zu verdeutlichen: der Gebührenzahler zahlt mit dem Gebührensatz für jeden Kubikmeter Abwasser einen Anteil für kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen, denen keine wirklichen Aufwendungen bzw. Ausgaben gegenüber stehen. Den dadurch entstehenden Mittelzufluss von 7,3 Millionen Euro kassiert die Stadt für den allgemeinen Haushalt. Als Gegenleistung übernimmt sie die erforderlichen Investitionen, ohne das Teilergebnis für den Produktbereich Abwasserbeseitigung damit zu belasten.
Kein fairer Deal
Das klingt nach einem fairen Deal. Dass das keineswegs zutrifft, fällt auf, wenn man den Investitionshaushalt der Stadt Dorsten betrachtet. Man stellt fest, dass die Investitionen für das Kanalnetz von 5 Millionen Euro (2011) vollständig durch Investitionskredite fremdfinanziert werden und also die im Abwasserbereich erwirtschafteten Mittel dafür nicht herangezogen werden.
Das Ergebnis sieht demnach so aus: die Stadt Dorsten vereinnahmt mit 7,3 Millionen Euro über die Hälfte der Gebühreneinnahmen und stopft damit einen Teil ihres gewaltigen Haushaltslochs. Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung in Bezug auf die Investitionen nimmt sie Kredite auf und belastet damit zusätzlich den Bürger, der für alle Kredite der Gemeinde geradestehen muss – dies alles, obwohl die Investitionen problemlos aus dem Mittelzufluss bezahlt werden könnten, der im Produktbereich Abwasser erwirtschaftet wird. Die Stadt Dorsten verstößt damit gegen ihre selbst auferlegte Verpflichtung, Gebühreneinnahmen nur für den jeweiligen Zweck, in diesem Fall für die Abwasserbeseitigung, zu verwenden.
Von all dem ahnt der Gebührenzahler nichts. Die Verwaltung und möglicherweise auch die Mitglieder des Rates vertrauen darauf, dass die Gebührenzahler die komplexen Zusammenhänge nicht durchschauen. Deshalb werden die Bürger sich darauf einstellen müssen, dass die Stadt Dorsten diesem üblen Spiel im Haushaltsjahr 2012 ein neues Kapitel hinzufügt.
Dass der Fuchs die Gans stiehlt, empört nur diejenigen, die ihn für einen Vegetarier halten. Außerdem ist “Abwasserwirtschaft” keine originäre Aufgabe des Staates, am Markt gäbe es sicher andere Ergebnisse.