5. Jan. 2012. drf – Wer überhöhte Abwassergebühren beklagt, dem wird ein ums andere Mal entgegengehalten, dass lediglich kostendeckende Gebühren erhoben werden.
Dass das nicht stimmen kann, musste dem aufmerksamen Beobachter spätestens auffallen, als er im städtische Haushalt 2011 im Maßnahmenkatalog zur Haushaltssicherung nachlesen konnte, dass der Bereich der Abwasserbeseitigung durch Gebührenerhöhung mit einem Betrag von 1,5 Millionen Euro zur Sanierung des städtischen Haushalts herangezogen wird. Mit der behaupteten Kostendeckung für die Abwasserbeseitigung hat das nichts zu tun.
In demselben städtischen Haushalt 2011 heißt es anderer Stelle wörtlich: „Ausdrücklich vom Einzahler als zweckgebunden deklarierte Erträge dürfen nur für entsprechende Aufwendungen für diesen Zweck verwendet werden. […] Zu den zweckgebundenen Erträgen gehören auch die Gebühreneinnahmen für [.. die ..] Abwasserbeseitigung [..] “ .
Das verträgt sich kaum mit der Tatsache, dass von den Gebühreneinnahmen 1,5 Millionen Euro dem allgemeinen Haushalt zugeführt und demnach keineswegs zweckgebunden für den Bereich der Abwasserbeseitigung verwendet werden. Es mag sein, dass die Stadt hier zulässige Gestaltungsmöglichkeiten des Kommunalabgabengesetzes nutzt. Das ändert nichts daran, dass sie gegen ihre selbst gegebenen Budgetierungsgrundsätze verstößt.
Dies ist nicht der einzige Verstoß dieser Art. Es werden weitere Beträge in Millionenhöhe aus den Gebühreneinnahmen für die Abwasserbeseitigung dem allgemeinen Haushalt zugeführt. In all diesen Fällen haben Verwaltung und Rat es bis heute versäumt, den Bürger offen darüber zu informieren. Immerhin wird damit klar, warum die kommunalen Abwassergebühren um ein Drittel höher liegen als der Preis für den Frischwasserbezug.
Bei der Stadt Dorsten wundert einem gar nichts mehr. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die karnevalistische Zeitspanne verlängert wurde. Was kann man da nur machen?