W. St. – Die Finanznot der Stadt Dorsten zwang ab 2010 die Verwaltung dazu, auch Bordelle steuerlich zur Kasse zu bitten und somit an der Prostitution mitzuverdienen. Die Möglichkeit dazu bot die Neufassung der Vergnügungssteuer-Satzung. Im bisherigen Vergnügungssteuer-Gesetz fehlte nämlich eine Regelung, die es erlaubte, diejenigen zu besteuern, die Räume für die Prostitution bereitstellen oder betreiben. Der Grund: Prostitution galt früher als kriminelle Handlung, die lediglich stillschweigend geduldet wurde. Und kriminelle Handlungen, und das klingt rechtslogisch, sind nicht besteuerbar. Allerdings stellte sich ein Hindernis in den Weg. Beim Städte- und Gemeindebund hatte man bei der sehr kurzfristigen Erstellung der Mustersatzung diese Einnahme-Möglichkeit schlicht übersehen. Dorstens Stadtrat musste daher erst eine Ministerial-Genehmigung beantragen.
Der für die Verwaltung erarbeitete Entwurf sieht vor, die Mieter bzw. Eigentümer der Räume mit drei Euro pro Tag und je angefangene 10 qm zu besteuern. Bei angenommenen 200 qm je Bordell und 300 Öffnungstagen im Jahr sind dies 18.000 Euro im Jahr. In Dorsten sind vier Betriebe dieser Art bekannt. Nach vorsichtiger Schätzung der Verwaltung könnten auf diese Weise jährlich Vergnügungssteuer-Einnahmen zwischen 60.000 und 80.000 Euro erzielt werden. Die Tageszeitung DIE WELT schrieb am 16. Juni 2010 (Auszug): „Sechs Euro pro Tag und Prostituierte beziehungsweise vier Euro pro angefangene zehn Quadratmeter des Etablissements – die Ratsmehrheit im Bonner Stadtrat will eine Sexsteuer nach Kölner Vorbild. […] Neben Köln haben noch drei andere Städte in NRW die Sexsteuer eingeführt. Die Einnahmen liegen zwischen 45.000 (Dorsten) und 800.000 Euro (Köln).“
Ein Bordellbetreiber klagte vergeblich gegen die Erhebung dieser Steuer durch die Stadt Dorsten beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Mitte Juli 2011 die Vergnügungssteuer voll und ganz billigte.