Kommunale Selbstverwaltung vor dem Ende – Ratsmitglieder demnächst in Beugehaft?

„[…] es könnte passieren, dass uns die Kommunalaufsicht dazu zwingt, die Grundsteuern drastisch zu erhöhen.“

13.  Jan.  2012. drf  – So wird Lisa Bauckhorn, Sprecherin der Stadt Dorsten, in der “Dorstener Zeitung” vom 9. Jan. 2012 zitiert. Sie hat damit, wohl unbeabsichtigt, ein Problem aufgespießt, das immer mehr zum Skandal wird: das sich verschärfende Demokratiedefizit in der Sphäre der kommunalen Selbstverwaltung. Die Erträge aus den Grundsteuern stehen alleine der Gemeinde zu. Das Recht, die Grundsteuern der Höhe nach festzusetzen, liegt ausschließlich beim Rat der Stadt Dorsten.  Dieses Recht gehört zur kommunalen Finanzhoheit und ist Teil der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes.

Die Äußerung der Sprecherin der Stadt Dorsten muss demnach so gelesen werden: es könnte passieren, dass die Kommunalaufsicht die von den Bürgern gewählte Vertretung, nämlich den Rat der Stadt Dorsten, dazu zwingt (ja: zwingt!), die Grundsteuern drastisch zu erhöhen. Wie geht das? Will die Bezirksregierung, die die Kommunalaufsicht ausübt, die Ratsmitglieder in Beugehaft nehmen lassen? Oder soll die Bundespolizei das Sitzungsgebäude umstellen und den Ratsmitgliedern das Verlassen des Gebäudes erst erlauben, wenn der Rat die geforderten Steuererhöhungsbeschlüsse gefasst hat? Wohl kaum. Die Folterwerkzeuge sind subtiler.

Nothaushaltsrecht schränkt Gestaltungsfreiheit ein

Die Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das gelingt vielen Gemeinden Nordrhein-Westfalens schon seit langem nicht mehr. In diesem Fall müssen die Gemeinden ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen und darin verpflichtend festlegen, bis wann der Haushaltsausgleich wieder hergestellt werden kann und die Kassenkredite abgebaut sind. Auch das können viele hoch verschuldete Gemeinden nicht mehr leisten. Die Finanzaufsicht wird in diesem Fall den Haushalt nicht genehmigen. Jetzt gelten für die Gemeinde die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung, das  Nothaushaltsrecht. 2010 fielen alle Städte im Kreis Recklinghausen unter das Nothaushaltsrecht, so auch Dorsten. Das Nothaushaltsrecht ist in diesen Kommunen längst der Normalfall.

Das Nothaushaltsrecht schränkt die Gestaltungsfreiheit der Kommunen stark ein. Das betrifft zum einen die Aufnahme von Investitionskrediten. Zum anderen dürfen keine neuen freiwilligen Aufgaben in den Haushalt aufgenommen werden. Von den Beschränkungen sind insbesondere Politikfelder betroffen, die in die Sphäre der kommunalen Selbstverwaltung gehören. Die Finanzaufsicht übt ständigen Druck auf die Gemeinden aus, die Ausgaben zu senken und Steuern und Gebühren zu erhöhen. Das ist der Boden, auf dem nun das Feilschen beginnt. Finanzaufsicht und Kämmerer handeln aus, welche Maßnahmen durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Die Gemeindevertretung ist kaum beteiligt, die Machtverhältnisse verschieben sich zugunsten der Verwaltung. Ob der Kämmerer in den Verhandlungen eigene Interessen der Verwaltung oder die der Bevölkerung vertritt, ist kaum noch unterscheidbar.

Das äußert sich dann so: „So wird beispielsweise immer mal wieder von der Kommunalaufsicht den Kommunen nichtöffentlich empfohlen, die Hebesätze für die Grundsteuer B zu erhöhen, um möglicherweise doch wieder einen genehmigten Haushalt erwirken zu können. Nicht wenige Kommunen folgen diesen „Hinweisen“, um stärkere Eingriffe der Kommunalaufsicht zu vermeiden, obwohl von den Verwaltungsgerichten unmittelbare Auflagen zu den Hebesätzen als nicht rechtmäßig eingeordnet wurden. Insgesamt mutiert die Kommune […] zu einem doppelbödigen Labyrinth: wen sollen die Wähler politisch zur Verantwortung ziehen, wenn die Steuern erhöht und die Freibäder geschlossen werden? […] Kommunale Haushaltskrisen sind […] damit häufig zugleich Demokratiekrisen.“ (Lars Holtkamp, Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 7  2011)

Rat muss neue Handlungsoptionen prüfen

Indes bleibt festzuhalten: niemand, auch nicht die kommunale Finanzaufsicht, kann den Rat der Stadt Dorsten zwingen, die Grundsteuer  zu erhöhen. Dies könnte bestenfalls Bestandteil eines „Deals“ zwischen Verwaltung und Aufsichtsbehörde sein, bei dem die Finanzaufsicht bestimmte Maßnahmen genehmigt, wenn als Gegenleistung die Steuern erhöht werden, was aber nur der Rat der Stadt Dorsten kann.

So wie die Dinge jetzt laufen, ist der Rat auf dem besten Weg, nur noch der Vollstrecker von Entscheidungen zu sein, die in anderen Zirkeln fallen. Das gilt  auch und insbesondere im Hinblick darauf, dass nach übereinstimmenden Einschätzungen aller im Rat vertretenen Parteien Ausgabenentscheidungen anderer politischer Ebenen die Ursache für das riesige Haushaltsdefizit sind. Bund und Land bürden den Kommunen Ausgaben auf, ohne ihnen dafür ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Rat muss sich auf seine Rolle besinnen, die ihm als Vertretung der Bürgerschaft zukommt, und sich entscheiden, ob er nur noch  Handlanger von Entscheidungen Dritter sein will. Für die Übernahme von Schulden, die durch Ausgabenentscheidungen anderer politischer Ebenen entstanden sind, haben die Mitglieder des Rates vom Bürger jedenfalls kein Mandat erhalten.

Es ist an der Zeit, dass der Rat der Stadt Dorsten neue Handlungsoptionen prüft, um den Bürger vor der Plünderung durch Bund und Land zu schützen und die Kontrolle im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wiederzuerlangen.

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Quellen: Bezirksregierung Düsseldorf, Kommunal- und Finanzaufsicht 2010; Lars Holtkamp, Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 7 2011

 

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