Inklusion III: Gesellschaftliche Teilhabe Behinderter stärken, doch: Das Gleiche ist nicht für alle gleich gut

Ministerin von der Leyen: "Inklusion einfach machen" - wenn das nur so einfach wäre, wie Politiker sich das vorstellen

W. St. – Die Inklusion sei ein wichtiges Thema, das alle Schulformen betreffe, meinte Dorstens Beigeordneter Gerhard Baumeister beim Aschermittwoch-Heringstreff der Altendorfer CDU. “Es ist nicht die Frage, ob wir sie einführen, sondern wie das geht und in welchem Tempo.” – Dem hinzuzufügen wäre allerdings die noch weitgehend unbeantwortete Frage, ob und wie Inklusion zielführend realisierbar ist. Hierzu gibt es gegensätzliche wissenschaftliche und praxisorientierte Meinungen und Erkenntnisse. Gerne stellen wir Dorstener Lehrerinnen und Lehrern diesen Platz zur Veröffentlichung ihrer Meinung zur Verfügung und würden uns über eine anregende Diskussion freuen.

Befürwortern gehe es erst in zweiter Linie um die Einführung der Inklusionsschule, denn mit der UN-Konvention über die Rechte Behinderter versuchten sie, ihre schulpolitischen Forderungen nach der Einheitsschule durchzusetzen. Diese These vertritt der Rehabilitationswissenschaftler mit Schwerpunkt Verhaltensgestörtenpädagogik der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Bernd Ahrbeck. Er merkt in einem Artikel in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” an, dass durch die Unterzeichnung der UN-Konvention in Deutschland eine heftige Diskussion über das gegliederte Schulsystem entbrannt sei. Er zitiert dabei Brigitte Schuhmann aus ihrem 2009 erschienenen Buch „Inklusion statt Integration – eine Verpflichtung zum Systemwechsel“: „Von radikaler Seite wird dabei eine grundsätzliche Unvereinbarkeit unseres ausgrenzenden und aussondernden Regel- und Sonderschulsystems mit dem Anspruch der Konvention auf vollständige Inklusion konstatiert.“ Somit sei ein Systemwechsel unabdingbar und die Auflösung aller Sonderschulen und spezieller schulischer Einrichtung unumgänglich.

Prof. Dr. Bernd Ahrbeck; Foto: privat

Ahrbeck kommt nach Betrachtung der UN-Konvention allerdings zu einem anderen Ergebnis. „Das zentrale Anliegen der Konvention“, schreibt er, „besteht darin, einen Bildungsanspruch für Kinder  mit Behinderungen zu garantieren; ein uneingeschränkter Zugang zur (schulischen) Bildung soll gesichert werden.“ Dies sei ein Anliegen von „brennender Aktualität“, da weltweit Millionen von behinderten Kindern aus Bildungsprozessen ausgeschlossen seien. Allerdings: „Das gilt für Deutschland nicht. Ein Bildungsrecht für Menschen mit Behinderungen existiert seit langem, und ein Diskriminierungsverbot ist in der Verfassung fest verankert.“

In der UN-Konvention, die von Gegnern wie Befürwortern der Inklusion stets für den eigenen Standpunkt bemüht wird, steht an keiner Stelle, dass Sonderschulen abgeschafft werden sollen. Im Gegenteil: „Es wird sogar ausdrücklich hervorgehoben, dass besondere Maßnahmen, die behinderten Menschen gut tun, nicht als diskriminierend angesehen werden dürfen.“ Daher dürfte die Forderung nach einer „Schule für alle“ auf einer sehr speziellen Interpretation beruhen.

Gemeinsame Unterrichtung ist ein hoher Wert

Wie auch immer: Die UN-Konvention mahnt natürlich eine Verbesserung der Lebens- und Lernsituation behinderter Menschen auch in Deutschland an. Bildungsprozesse sollen, soweit irgend möglich, auf einem höheren Niveau angesiedelt und die „gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderung“ sollen „umfassend gestärkt werden“. Und hier gibt es viel zu tun.

Obgleich Ahrbeck konstatiert, dass „eine gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderung ein hoher Wert“ sei, meint er, dass „dies nicht bedingungslos“ geschehen dürfe, „nicht unter allen Umständen und schon gar nicht auf Kosten der jeweils betroffenen Kinder“. Der Wissenschaftler: „Im Mittelpunkt der Bemühungen muss das einzelne Kind stehen mit seinen individuellen Bedürfnissen und die Frage, unter welchen Bedingungen, aber auch an welchem Ort es ihm am besten geht, wo es optimal gefördert werden kann.“ Radikale Inklusionsbefürworter ließen diese Frage nicht gelten, für sie sei die Antwort von vorneherein klar. Eine unbedingte Gemeinsamkeit sei ihnen das höchste Ziel.

Zu den Thesen von Wocken, der seine absolute Inklusionsbefürwortung als Mitautor in einer Studie über einen Schulversuch in Hamburg niederlegte und diese auch in einem Vortrag im Jüdischen Museum in Dorsten vertrat, zu dem die Dorstener Elterninitiative „Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen“ im Juli 2010 eingeladen hatte, meint sein Berliner Kollege Ahrbeck, dass die Ergebnisse der Studie „auf der Ebene harter Daten im wahrsten Sinne des Wortes enttäuschend waren. Obgleich Wocken in der Hamburger Studie die erhofften Erfolge bei Kindern mit besonderen Lernschwierigkeiten nicht belegen konnte, sondern zugestehen musste, dass ihre „relative Leistungsposition“ sich immer weiter verschlechterte, mutierte diese ungünstige Befundlage in Wockens Augen zu einem randständigen Phänomen. Ahrbeck: „Sie wird in Kauf genommen, um ein größeres, übergeordnetes Ziel zu retten: das der gemeinsamen Beschulung.

„Unterschiedliche Formen der Beschulung“, so Ahrbeck, „weisen jeweils spezifische Vor- und Nachteile auf. Es wäre deshalb viel gewonnen, wenn stärker von den Kindern als von den Systemen aus gedacht würde. Dann könnte ganz unaufgeregt im Einzelfall entschieden werden, für wen der eine oder andere Weg ertragreich sein dürfte.“

Eine weitere Forderung radikaler Inklusionsverfechter bestünde darin, alle personenbezogenen sonderpädagogischen Förderkategorien abzuschaffen. Sie seien diskriminierend und beschämend, so werde behauptet, sie enthielten unzumutbare Etikettierungen und zwängten die Betroffenen in ein Korsett, das ihre Individualität untergrabe und ihre Würde verletze. Dazu Ahrbeck:

„Die Kritiker der sonderpädagogischen Ordnung begeben sich dabei auf ein gefährliches Gebiet. Die Wirklichkeit lässt sich nicht durch Dekategorisierung in ein  neues Format pressen; und die Besonderheit, die Kinder mit Behinderung aufweisen, können nicht dadurch aus der Welt geschafft werden, dass man ihnen den begrifflichen Hintergrund entzieht. […] Ein folgenschwerer Irrtum liegt auch in der Annahme, die Qualität der pädagogischen Förderung ließe sich steigern, indem auf eine einschlägige, auf das einzelne Kind bezogene Fachlichkeit verzichtet wird. Wenn Fördermittel nur noch systemisch vergeben werden, besteht die große Gefahr, dass die Hilfe, auf die das einzelne Kind einen Anspruch hat, nicht wirklich bei ihm ankommt.“

Ein Mehr an Gemeinsamkeit von behinderten und nicht behinderten Kindern ist begrüßenswert. Dazu bedarf es überdachter Lösungen, die vom Kindeswohl ausgehen, dem Realitätsprinzip verpflichtet sind und sich ideologischer Zuspitzungen enthalten. In der von allen beschworenen UN-Konvention steht: Nicht immer wird für jedes Kind das Gleiche gleich gut sein.

(Siehe auch “Inklusion I” und “Inklusion II” im Archiv von DORSTEN-transparent.)

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Mit freundlicher Genehmigung gekürzt und zusammengefasst aus “Das Gleiche ist nicht für alle gleich gut“ von Bernd Ahrbeck in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” vom 8. Dezember 2011

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Ein Kommentar zu Inklusion III: Gesellschaftliche Teilhabe Behinderter stärken, doch: Das Gleiche ist nicht für alle gleich gut

  1. Marlene Stähn sagt:

    Bei der Inklusion verhalten sich die Eltern wie bei der Schulwahl für die weiterführenden
    Schulen nach der Grundschule. Sie folgen dem, was die öffentliche Meinung suggeriert. Die Meinungsmacher Bertelsmann und Co. suggerieren die Einheitsschule für alle. Man muss annehmen, dass sie an der Zerschlagung unseres guten gegliederten Schulsystems interessiert sind. – Denn wer auch nur etwas klar denken kann, muss doch wissen dass sein Kind in “relativ” homogenen, kleinen Klassen und überschaubaren Schulen, wo Lehrer auch noch Klassenlehrer sind (wie es die Hauptschulen ermöglichen), besser gefördert werden kann als in den Lernfabriken namens Gesamtschule.
    Das gleiche trifft für unsere guten Förderschulen zu.

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