W. St. – Die Dorstener Elterninitiative „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ wurde 2009 von Eltern gegründet, deren Kinder aufgrund von Behinderung oder aus anderen Gründen sonderpädagogische Förderung benötigen. Unter Vorsitz von Michael Baumeister (Holsterhausen) will sich der Verein in Dorsten verstärkt mit den Themen Inklusion und gemeinsamer Unterricht befassen.
Die UN-Konvention zur Inklusion wurde nach Ratifizierung durch den Bundestag im März 2009 geltendes Recht in Deutschland. Danach haben die Bundesländer dafür zu sorgen, dass behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden. Die Dorstener Elterninitiative will darauf achten, dass das Anliegen des Gesetzes durchgeführt wird. Auch möchten die Mitglieder der Initiative das Thema Inklusion stärker ins Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit rücken und Einfluss auf schulpolitische Entscheidungen in Dorsten und NRW nehmen. Außerdem wollen sich die Eltern bei der Durchsetzung der Rechte ihrer Kinder gegenseitig unterstützen.
In NRW besuchen 85 Prozent aller Kinder mit Behinderungen besondere Förderschulen. In Zukunft sollen laut UN-Konvention behinderte Kinder im Normalfall gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in der Regelschule lernen, so wie in vielen anderen Ländern Europas auch. Damit das funktioniert, verlangt die UN-Konvention wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen für alle Kinder.
In Dorsten befasste sich eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses damit, einen neuen Schulentwicklungsplan für die Grundschulen zu erstellen. Danach will man sich in einem weiteren Schritt den Förderschulen widmen. Die Dorstener Elterninitiative fordert dagegen, dass die UN-Konvention bei den Planungen selbstverständlich berücksichtigt werden muss. Die soll nach dem Willen des Dorstener Schuldezernenten allerdings zurzeit keine Rolle spielen. „In Dorsten scheint es fast so, als gäbe es die UN-Konvention nicht“, sagte Michael Baumeister gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 27. Mai 2010. Baumeister ist selbst Vater eines behinderten Sohnes.
Die UN-Konvention garantiert jedem behinderten Menschen das Recht auf Bildung, das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie das Recht auf notwendige Unterstützung innerhalb der allgemeinen Schulen, so dass jedes Kind seine individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen und erfolgreich lernen kann. – In Nordrhein-Westfalen hat sich auch eine Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ gebildet.